Nichtöffentliche Sitzung des                              Duisburg, 13. März 2002
A m t s g e r i c h t s
Familiengericht
Aktenzeichen...


Gegenwärtig:
Richter am Amtsgericht
N.
als Familienrichter


Von der Hinzuziehung eines Protokollführers
wurde gem. § 159 ZPO abgesehen.
Das Diktat wurde vorläufig auf Tonträger aufgenommen.


In Sachen

Schäfer

erschienen bei Aufruf der Sache:
1.  beide Eheleute Schäfer sowie Rechtsanwälte Schädlich und Tenkamp,
2.  als Verfahrenspflegerin des Kindes Frau R. vom Caritasverband,
3.  vom Jugendamt der Stadt Duisburg Herr B. sowie Herr Z. vom Kinderpflegedienst und Frau G. als    Aufenthaltsbestimmungspflegerin,
4.  Herr Dr. B.,
5.  Herr Dipl.Psychologe W.


Zunächst legt Dr. B. auf Bitten des Gerichts noch einmal dar, wie es zu dem MBP-Verdacht gekommen sei. Er berichtet noch einmal, dass Judith untergewichtig zu ihm nach Bonn gekommen sei. Es sei eine auffallende Anhäufung von Durchfällen, bzw. wässrigen Stühlen zu beobachten gewesen. Es sei etwa drei bis zu siebenmal am Tag zu solchen Stuhlabgängen gekommen. Auffallend sei die "osmotische Lücke" gewesen. Sowohl unter Nahrungskarenz als auch unter Nahrungsaufbau hätte der Stuhl nicht so aussehen dürfen, wie er aussah. Es sei nicht klar gewesen, welche Substanz zu diesem Laborbild geführt habe. Man habe der Gerichtsmedizin in Bonn zwei Proben geschickt (einmal Urinprobe, einmal Stuhlprobe) mit der Bitte, diese auf Laxantien zu untersuchen. Diese Untersuchung war negativ.

Man habe dann vor der Frage gestanden, ob bei Judith auf Sicht eine Dünndarmtransplantation hätte stattfinden müssen. Bevor man zu einem solch schwerwiegenden Eingriff schreite, habe man sichergehen wollen, ob nicht irgendeine andere Ursache zu finden sei. Dabei habe man auch an MBPS gedacht. Wäre dieser Verdacht nicht bestätigt worden, hätte man Judith in Paris vorstellen wollen, um die Frage einer Transplantation zu klären.

Nach der Trennung Judiths von den Eltern habe man Neocate langsam und sukzessive abgesetzt und durch normale Nahrung ersetzt. Etwa ab dem 2. oder 3. Tage habe man Möhrensaft hinzugenommen. Binnen zwei bis drei Wochen habe Judith auf eine normale Säuglingsernährung umgestellt werden können.
Dr. B. erklärt hierzu noch klarstellend:
Neocate ist binnen weniger Tage durch normale Nahrung ersetzt worden. Binnen zwei, drei Wochen hat Judith um 150 g pro Woche zugenommen.

Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schädlich:
Es ist richtig, dass bei Judith schon nach der Geburt eine Dystrophie festgestellt worden ist. Bei dem Aufenthalt im Krankenhaus Kaiserswerth ist dann zusätzlich noch die Durchfallproblematik hinzugekommen. In diesem Zusammenhang wird das Adeno-Virus angesprochen. Dieses ist während des Kaiserswerther Aufenthaltes nachgewiesen worden.

Rechtsanwalt Schädlich spricht darauf an, dass dieses Virus noch, nach seiner Kenntnis, Nachwirkungen bis zu mehreren Monaten haben kann.
Dr. B. erklärt hierzu, dass es solche Fälle gebe. Man spräche hier von dem "Post-Enteritischen-Syndrom". Bei einem solchen Krankheitsbild würde man aber immer entweder eine strukturelle Veränderung der Dünndarmschleimhaut feststellen oder aber eine Lactose-Intoleranz. Beides habe man bei Judith nicht feststellen können.

Zwischen Rechtsanwalt Schädlich und Dr. B. entwickelt sich ein Gespräch über die Frage, inwieweit in den Medikamenten, die Judith erhalten hat, Sorbit enthalten gewesen sei.

Herr B. führt dazu aus, dass in Paracetamol ein von Rechtsanwalt Schädlich belegter hoher Anteil an Sorbit enthalten sei. Paracetamol sei allerdings ein Wirkstoff, der auch über andere Medikamente gegeben werde. Es sei so, dass die von der Klinik verabreichten Medikamente kein Sorbit enthalten hätten.

Die Debatte geht um die Frage der Nahrungsumstellung weiter.

Hierzu erklärt Dr. B., dass Neocate für sich keine Durchfälle verursache. Hier besteht eine Divergenz der Ansichten.

Rechtsanwalt Schädlich berichtet hierzu über die Erfahrung einer von ihm befragten Apothekerin, wonach in speziellen Fällen Schwierigkeiten erheblicher Art bei Verabreichung von Neocate aufgetreten sind.

Das Gericht spricht noch einmal die vermehrten Probleme, die mit den Kathetern zusammenhängen, an.

Dr. B. führt dazu aus, dass es natürlich so sein könne, dass Katheter nicht so lange halten, wie man es wünsche, und dass Probleme auftreten. Hier habe es sich aber um eine ungewöhnliche Häufung gehandelt.

Rechtsanwalt Schädlich macht auf die Aussage der Frau Wolf aufmerksam, die ihrerseits von Schwierigkeiten berichtet.

Dr. B. erklärt, dass die Frage der Katheterprobleme für ihre Diagnose auf MBPS nicht ausschlaggebend gewesen sei, sondern dass sich ihre Meinungsbildung in der Klinik dann ausschließlich auf die osmotische Lücke gestützt habe.

Das Gericht spricht die Behauptung von Rechtsanwalt Schädlich aus seinem Schriftsatz an, dass sich bei der Art der Erkrankung Judiths dann Entwicklungsstörungen im psychischen Bereich hätten feststellen lassen müssen.

Dr. B. erklärt hierzu, wenn so etwas lange anhalte, dann sei das möglich. Aber man könne nicht den Umkehrschluss aus seiner Sicht dahin ziehen, dass dann, wenn jemand eine solche Entwicklung durchgemacht habe, solche Entwicklungsstörungen zwangsläufig auftreten müßten. Im übrigen habe man, was zum Beispiel Calium angehe, dies substituiert.

Bevor Herr W. um Erläuterung gebeten wird, wird im allseitigen Einverständnis festgestellt, dass nach dem augenblicklich überschaubaren Sachstand heute Herr Dr. B. nicht mehr gebraucht wird. Er wird deshalb im allseitigen Einverständnis entlassen.

Dr. B. sagt zu, binnen 8 bis 10 Tagen noch Unterlagen zu schicken, die Aufschluss darüber geben, welche Mittel genau noch verabreicht worden sind (im Zusammenhang mit der Trennung des Kindes von den Eltern und danach) und ob und wie lange Neocate verabreicht worden ist (und in welcher Quantität).

Auf Bitten von Rechtsanwalt Schädlich erklärt sich Dr. B. bereit, auch noch die Krankenunterlagen der Klinik ab dem 29.9.2000 bis zur Entlassung von Judith ebenfalls mitzuschicken.


Der Sachverständige W. legt in einem knapp zweistündigen Vortrag noch einmal die Grundlagen seines Gutachtens und die entsprechende Schlussfolgerung offen.

Er führt aus, wie der äußere Gang der Dinge bzgl. der Begutachtung gelaufen ist. Er gibt eine allgemeine Übersicht aus der wissenschaftlichen Literatur über die Kriterien des MBP-Syndroms. Schließlich informiert er noch über die Methodik des Vorgehens (grundsätzlich bei den Explorationen Teamarbeit zu zweit, wobei er selbst immer dabei war; anschließend Besprechung der Einzelabschnitte und Supervision, letzteres unter Beiziehung von Prof. F. aus Köln).

Rechtsanwalt Schädlich stellt Herrn W. Fragen zur Abklärung der wechselseitigen Standpunkte. Insbesondere geht es auch darum, ob und wie Einzelaussagen jeweils gewichtet werden müssen und welche Schlussfolgerung man daraus ziehen könne.

Im weiteren Gesprächsverlauf erklärt Herr W., dass er davon ausgehe, dass bei Frau Schäfer ein Münchhausen-Syndrom, zumindest in der Vergangenheit, vorgelegen habe. Er könne nicht mit Sicherheit ausschließen, dass im konkreten Fall ein MBP-Syndrom nicht vorliege. Er sei allerdings der Meinung, dass die Wahrscheinlichkeit für das Gegenteil spreche also für das Vorliegen eines MBP-Syndroms.

Herr Schäfer erklärt, dass er seit rund fünf Jahren mit seiner Frau zusammen sei. In dieser Zeit sei ihm nichts aufgefallen, was der Münchhausen-Symptomatik, wie sie für die frühere Zeit im Gutachten dargelegt und heute noch einmal vom Gutachter geschildert worden ist, entspricht.

Zwischen allen Beteiligten wurde die Angelegenheit noch einmal in jede Richtung hin erörtert.

Der Richter skizzierte das noch einmal dahingehend,

1.  dass es möglich sei, eine Vormundschaft einzurichten und das Kind nicht in den elterlichen Bereich zurückzugeben,

2.  dass es möglich sei, das Kind in den elterlichen Bereich zurückzugeben, und

3.  dass es möglich sei, das Kind in den elterlichen Bereich unter abgesprochenen Auflagen und Kontrollen zurückzugeben. Im letzteren Fall wäre das Verfahren nicht abzuschließen, damit die richterliche Kontrollmöglichkeit erhalten bleibt.

Es wird vereinbart, dass Rechtsanwalt Schädlich sich darum bemüht, einen Abschlussbericht der Klinik am Kalkweg zu erhalten und diesen möglichst bald dem Gericht zur Verfügung zu stellen.


N.
Richter