Stadt Duisburg
                                                                                                                   Bezirksamt Süd

Oberlandesgericht Düsseldorf
- 1. Senat für Familiensachen -
Postfach 30 02 10

40402 Düsseldorf
                                                                                                                                                13.05.2003


Familiensache: R e i c h e r t s u.a. ./. C.

Judith Schäfer, *29.04.00 entwickelt sich in der Pflegefamilie weiter gut und altersgemäß. Sie war seit der Unterbringung bis auf Erkältungen nicht erkrankt.

Durch die Aktivitäten der Herkunftsfamilie in Presse und Medien sowie im Internet kann eine Inkognitounterbringung nicht mehr gewährleistet werden. Die Pflegefamilie rechnet ständig damit, dass sie bekannt wird und dann in die Medienaktivitäten mit einbezogen wird.

Diesem enormen Druck will sich die Familie nach eingehender Beratung auch im Interesse der anderen Kinder der Familie nicht mehr aussetzen.

Für Judith Schäfer muss daher eine andere Unterbringung gesucht werden.

Aus hiesiger Sicht ist es notwendig, für Judith eine familienähnliche Unterbringung in einer Institution zu finden.

Die bereits in dem Gutachten des Herrn Prof. Dr. T. Voit erwähnte Spieltherapie wird weitergeführt auch mit dem Ziel einer diagnostischen Abklärung der psychischen Situation des Kindes.

Die Diagnostik schließt auch die Frage von zukünftigen Besuchskontakten ein.

Als Voraussetzung etwaiger Besuchskontakte ist es aus hiesiger Sicht ausschlaggebend, ob das gutachterlicherseits beschriebene Krankheitsbild der Mutter seitens der Familie akzeptiert und als Basis der Zukunftsplanung für Judith angenommen werden kann bzw. dass eine endgültige gerichtliche Entscheidung zur Sorgerechtsregelung und der außerhäuslichen Unterbringung von Judith vorliegt.

Bei dem jetzt anstehenden Wechsel Judiths in eine möglichst familienähnliche Einrichtung soll berücksichtigt werden, dass man dort dem familiären und öffentlichen Druck Stand hält und dass die Möglichkeit eines geschützten Umganges gegeben sein kann.

Im Auftrag

Giesen