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Chronologie vor der Geburt am 18.04.2000 wurde bei einem routinemäßigen Frauenarzt-Termin bei Frau Dr. D.-H. festgestellt, dass es in den zwei Wochen zuvor einen Entwicklungsstillstand bei Judith gab (keine Gewichts- oder Wachstumsveränderung) - die Mutter sollte sich daher im St. Anna - Krankenhaus vorstellen am 19.04.2000 wurde im Kreißsaal des St. Anna - Krankenhauses eine Doppler-Untersuchung gemacht , wobei die Werte zwar unterhalb der "Normal"-werte lagen, aber ansonsten alles ok war // die Mutter sollte sich eine Woche später noch einmal vorstellen am 26.04.2000 fand eine erneute Doppler-Untersuchung statt, Resultat: kaum Gewichtszunahme, Plazenta arbeitet nicht richtig // Wiedervorstellungstermin am 28.04.2000 am 28.04.2000 wurde ein Wehenbelastungstest durchgeführt: bei langsamer Steigerung der Wehenmitteldosis gab es zunächst ca. 2 Std. überhaupt keine Reaktion, danach dann eine plötzliche, sehr heftige Reaktion mit Herzfrequenz gegen Null!!! // Mutter musste zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben am 29.04.2000 setzten gegen 4.00 Uhr leichte Blutungen ein - das CTG belegte unregelmäßige Herztöne // Presswehen setzten ein um 4.51 Uhr Geburt der kleinen Judith ! sie wog exakt 2.400 Gramm und war 46 cm groß in der Geburtsklinik ab 30.04.2000 stellte sich eine Trinkschwäche ein - Judith schlief beim Trinken immer wieder ein // sie schaffte das selbständige Saugen an der Brust nicht, so dass sie abgepumpte Milch mit der Flasche bekam; einerseits konnte man so kontrollieren, wieviel sie zu sich nahm, andererseits fiel ihr das Trinken aus der Flasche leichter // in der Folgezeit wurde Judith gelegentlich auch von den Schwestern gefüttert, mit schwankendem Erfolg - zwischendurch wurde sie auch per Magensonde ernährt, trotzdem nahm sie nur sehr langsam zu / Aussage von Dr. T. (Kinderarzt): Das Kind ist ein Dystroph." Alltag am 22.05.2000 wurde Judith aus dem St. Anna - Krankenhaus mit einem Gewicht von 2.450 Gramm entlassen // es wurde vereinbart, dass sich die Eltern mit Judith regelmäßig im Neugeborenenzimmer des St. Anna - Krankenhauses zur Gewichtskontrolle vorstellen sollten, außerdem fanden ständige Kontrollen beim Kinderarzt Dr. G. in Krefeld-Uerdingen statt, da dieser engmaschige Kontrollen wünschte // zur Nachsorge kam die Hebamme Frau C. vom St. Anna - Krankenhaus am 21.06.2000 Ultraschalluntersuchung bei Dr. I., Krefeld-Uerdingen (zur Kontrolle), da bei der U2 - Untersuchung im St. Anna - Krankenhaus eine eventuelle Hüftfehlstellung diagnostiziert wurde (Judith sollte daher breit gewickelt werden) // danach routinemäßiger Kinderarzttermin bei Dr. H. (da der eigentliche Kinderarzt im Urlaub war) // der Vertretungsarzt wollte kein Risiko eingehen, da Judiths Haut sehr trocken war und die Gedeihstörung / Trinkschwäche weiterhin bestanden, und weist Judith ins Kinderkrankenhaus in Düsseldorf-Kaiserswerth ein Krankenhausaufenthalte ab 21.06.2000 wurde Judith teilweise von den Schwestern der Kinderklinik gefüttert, mit teilweisem (aber schwankendem) Erfolg beim Trinken am 25.06.2000 durfte Judith das Krankenhaus zwischen 8.30 Uhr und 15.30 Uhr verlassen, da sie an diesem Tag getauft wurde ab 30.06.2000 beginnender Durchfall - Adenovirus wurde nachgewiesen // Judith durfte wegen der akuten Ansteckungsgefahr die Station nur über den Balkon verlassen // da Judiths Venenverhältnisse sehr schlecht waren, mussten immer wieder neue Infusionszugänge gesetzt werden am 21.07.2000 war die Verlegung in die Kinderklinik Bonn geplant, die dann aber auf Wunsch der Eltern auf den folgenden Montag (24.7.) verlegt wurde, da am bevorstehenden Wochenende sowieso keine Untersuchungen mehr gemacht werden würden ab 22.07.2000 verstärkten sich die Durchfälle und Judith begann auszutrocknen - da die Venen sehr schlecht waren und sich eine längerfristige Versorgung über die Venen abzeichnete, wurde ein Zentraler Venenkatheter (ZVK) gesetzt am 24.07.2000 erfuhren die Eltern gegen 15.00 Uhr, dass in Bonn kein Bett für Judith frei sei // im Verlauf des Vormittags gab es ein Gespräch mit OA Dr. L. bei dem auch Fr. Dr. B. dabei war; Zitat Dr. L.: Auch wenn ein Adenovirus nicht mehr nachweisbar ist, so kann er noch sehr lange nachwirken ... bis zu 12 Wochen..." am 26.07.2000 wurde Judith nach Bonn verlegt; in Bonn war man allerdings gar nicht auf eine neue Patientin eingestellt - so gab es zunächst auch kein Wärmebettchen // Zitat Schwester S.: Oh, wir wissen gar nichts von einem Kind aus Düsseldorf." in Bonn: Ultraschall von Bauch und Kopf, Röntgenaufnahmen mit Kontrastmittel, 2 Magen-/ Darmspiegelungen mit Gewebeentnahmen (die zweite Spiegelung erfolgte auf Wunsch der Ärzte, da sie vermuteten an einer gesunden Stelle Gewebeproben entnommen zu haben. Man legte den Eltern daher die zweite Spiegelung sehr nahe, obwohl sie Bedenken hatten, ob dies nicht alles zuviel für Judith sei...), einige Untersuchungen, die bereits in Düsseldorf gemacht wurden, wurden in Bonn wiederholt, obwohl alle Untersuchungsergebnisse mit nach Bonn gegeben wurden und die Klinik in Düsseldorf den Eltern versprochen hatte, dass man Judith diese Prozedur damit ersparen könnte // dies sah man in Bonn allerdings anders am 10.08.2000 sollte Judith einen neuen ZVK bekommen, der allerdings wegen der schlechten Venenverhältnisse nicht gesetzt werden konnte; sie wurde daher für einige Stunden (bis ca. 17.00 Uhr) zur Beobachtung auf die Intensivstation verlegt // da der geplante Eingriff nicht vorgenommen werden konnte, wurde für den Folgetag eine Broviak-OP angesetzt am 11.08.2000 wurde Judith operiert, danach wurde sie sofort wieder auf Station 3 verlegt am 15.08.2000 bekam Judith eine Bluttransfusion, da ihre Hb-Werte schlecht waren // in der Nacht zum 16.08. verlor Judith Blut, da der 3-Wege-Hahn nicht richtig geschlossen war am 16.08.2000 wurde bei Judith die erste Magen-/Darmspiegelung durchgeführt am 17.08.2000 wurde der Broviak entfernt, da er sich verschoben hatte - Judith kam zur Beobachtung auf die Intensivstation - OA Dr. B. sagte, dass Judith auf der Intensivstation besser aufgehoben wäre, weil dort der Pflegestandard höher sei, aber medizinisch wäre dies nicht notwendig // Judith blieb für 24 Std. auf der Intensivstation und wurde dann wieder auf die Normalstation verlegt Judith bekam in der Folgezeit diverse neue ZVKs, die sich allerdings immer wieder zusetzten am 20.08.2000 war die Mutter zwischen 11.00 Uhr und 19.30 Uhr in Duisburg (zur Taufe ihres Patenkindes), währenddessen wurde Judith vom Vater umsorgt // in dieser Zeit hatte Judith gleichbleibenden Durchfall am 30.08.2000 gab es ein kurzes Gespräch der Mutter mit OA Dr. B., da er wissen wollte, ob es möglich wäre, dass die Mutter nach all der Zeit Depressionen auf Judith übertrüge - die Mutter sollte sich daher überlegen, Judith am nächsten Wochenende allein zu lassen am 31.08.2000 bekam Judith erneut eine Bluttransfusion, da für den nächsten Tag kurzfristig eine Broviak-OP angesetzt wurde am 01.09.2000 wurde Judith in einer fast fünfstündigen (!) OP ein neuer Broviak gesetzt; danach wurde sie künstlich beatmet und auf die Intensivstation verlegt, wo sie bis zum 04.09. blieb - während dieser Zeit hatte Judith ebenfalls Durchfälle // da ihr Zustand zu diesem Zeitpunkt kritisch war, haben die Eltern den Gedanken, Judith alleine zu lassen, verworfen am 04.09.2000 wurde OA Dr. B. von der Mutter gefragt, ob er nach diesem Wochenende immer noch glaubt, dass sich Depressionen auf Judith übertragen haben könnten - da Judith während der Nahrungspause keine Stühle mehr hatte und bei beginnender Ernährung wieder Durchfall bekam, meinte der OA, dass man Judith zunächst weiter beobachten müsste am 10.09.2000 wurde Judith zwischen 13.45 Uhr und 23.45 Uhr von Tante und Onkel betreut, da die Eltern zum Besuch des Musicals "Tabaluga" in Oberhausen waren // während dieser Zeit hatte Judith gleichbleibenden Durchfall am 16.09.2000 bekam Judith plötzliches Fieber am 17.09.2000 lag Judiths Körpertemperatur teilweise über 40 ° C (!!) - man gibt Antibiotika (Baypen, Vanco...) am 27.09.2000 startete man einen Nahrungsversuch mit Bebe Pre Nahrung - Judith reagierte allerdings mit Bauchweh und die Nahrung wurde wieder abgesetzt // Die Eltern wollten nicht, dass weiter herumexperimentiert wurde, wenn Judith mit so massiven Bauchschmerzen reagierte // die Mutter fragte, ob man Judith nicht mit Neocate (Allergienahrung, die sie schon in Düsseldorf bekommen hatte) füttern könne - AiP Z. (Stationsarzt) wollte Rücksprache mit OA Dr. B. halten // Resultat: ohne Angabe von Gründen, wurde keine Milchnahrung mehr gefüttert / hinter dem Rücken der Eltern beantragte die Klinik darüber hinaus den gerichtlichen Eil-Beschluss beim Amtsgericht Duisburg am 28.09.2000 (um ca. 15.45 Uhr) wurde Judith zum erstenmal geimpft / bereits gegen 11:00 Uhr (!!) erhielt die Uniklinik per FAX den Eil-Beschluss des Amtsgerichtes am 29.09.2000 hatte Judith zw. 2.00 Uhr und 16.30 Uhr nur 4 Stuhlabgänge, was für ihre Verhältnisse sehr wenig war; Judith war sehr gut gelaunt (Zitat AiP Z.: Sie war ziemlich gut drauf") was sogar der Krankenhaus-Seelsorgerin (Schwester M.) auffiel // es wurde mit Schwester Ma. und Schwester S. gescherzt, dass Judith die Impfung so gut getan hat, dass sie kurz vor ihrer geplanten Entlassung doch noch die Kurve kriegt... um 18.20 Uhr (Freitag!!) wurde den Eltern der Eil-Beschluss des Amtsgerichtes Duisburg vorgelegt, welcher es den Ärzten erlaubte, Judith ohne Beisein der Mutter untersuchen und behandeln zu dürfen. OA Dr. B. forderte die Eltern daraufhin auf, die Klinik zu verlassen, da er andernfalls die Polizei holen würde. gegen 18.30 Uhr wurde Judith auf die Intensiv- / Wachstation verlegt am 29.09.2000 (nach der Trennung) bekam Judith einen Blasenkatheter, um Stuhl von Urin zu trennen // um Entzündungen zu vermeiden wurden ihr außerdem Antibiotika verabreicht am 01.10.2000 gegen 15.00 Uhr durften die Eltern Judith für 1 Stunde unter Aufsicht einer Krankenschwester besuchen // Judith wirkte blass und war sichtlich "sauer" auf ihre Eltern (sie schaute sie demonstrativ kaum an) // nur durch Zufall (weil auf ihrem Body noch etwas Möhrenreste waren) erfuhren die Eltern, dass man Judith Tee mit Möhren gegeben hatte, obwohl der Stationsarzt den Eltern kurz zuvor mitgeteilt hatte, dass sie "lediglich Tee" bekäme // dies ist besonders daher erwähnenswert, weil die Fütterung von Möhren ein paar Tage zuvor von OA Dr. B. abgelehnt wurde, nachdem die Mutter diesen Vorschlag unterbreitet hatte am 02.10.2000 war Judith schon besser gelaunt und während des einstündigen, beaufsichtigten Besuches der Eltern hat sie diese sogar wieder angelacht An den Folgetagen (die Eltern waren jeden Tag für eine Stunde in Bonn) hat sich Judith sehr über die elterlichen Besuche gefreut, im Gegensatz zum Klinik-Personal, welches die Eltern äußerst distanziert behandelte am 11.10.2000 fand der erste Anhörungstermin beim Familiengericht Duisburg statt // Fazit: Judith wird bis zur Klärung des Sachverhaltes in einer Pflegefamilie untergebracht und die Mutter soll psychologisch begutachtet werden Die Eltern wurden von offizieller Seite weder über den für den 17.10.00 angesetzten OP-Termin (Entfernung des Broviaks) unterrichtet, noch fand ein Gefahrenaufklärungsgespräch statt (eigentlich vor jeder OP Pflicht), obwohl sie zu diesem Zeitpunkt weiterhin das Sorgerecht inne hatten. Auch wurden die Eltern am 18.10.2000 von der Klinik nicht informiert, dass Judiths Entlassung für den 19.10.2000 bevorstand, obwohl sie Judith in der Klinik besucht haben // bei ihrer Heimkehr aus Bonn hatten sie lediglich eine diesbezügliche Nachricht von Herrn B. (Jugendamtmitarbeiter Duisburg - Süd) auf dem Anrufbeantworter in der Pflegefamilie am 19.10.2000 wurde Judith von Herrn B. (Jugendamt) und Frau Scheberg (Pflegemutter) aus der Kinderklinik abgeholt und nach Duisburg gebracht // Judith machte auf beide einen zwar zierlichen, aber recht aufgeweckten Eindruck ab 20.10.2000 gab es regelmäßige, beaufsichtigte Besuche der Eltern bei Judith (ca. 3 - 4 pro Woche); gemeinsam mit der Pflegemutter geht man spazieren oder nimmt die Kinderarzt-Termine wahr Judiths Wachstum macht Fortschritte, wenngleich sie nur langsam zunimmt am 26.10.2000 fand das erste und einzige Jugendhilfeplangespräch statt // Resultat: wöchentlich 3-4 kontrollierte Besuche nach Absprache mit den Pflegeeltern Ende Oktober 2000 einziger Besuch der Verfahrenspflegerin Frau R. (Caritas Duisburg) bei Familie Scheberg (Zitat der Frau R.: ...die Eltern und das soziale Umfeld interessieren mich nicht...") Ende Januar 2001 Aufnahme der Mutter im Klinikum Duisburg zur Vorbereitung auf das Gutachten am 22.02.2001 gab es den ersten "unkontrollierten" Tag der Eltern mit Judith (9:30 Uhr - 18:30 Uhr) / mit Judith u.a. die Großeltern väterlicherseits besucht von März bis Mai 2001 fand die Begutachtung durch den Dipl. Psychologen W. statt am 3. Dezember 2001 (über sechs Monate nach dem Ende der Begutachtung!!) wurde den Eltern durch Rechtsanwalt St. das Gutachten kommentarlos zugesandt danach erfolgte der längst überfällige Wechsel des Rechtsanwaltes Ende Dezember 2001 fand ein Besuch des Familienrichters N., der Verfahrenspflegerin R. und Vertretern des Jugendamtes bei Familie Scheberg statt // Fazit: es bestünde die Vermutung, dass die Eltern unbeaufsichtigt mit Judith waren - Besuchskontakte sollten daher reduziert werden // das Jugendamt wurde angehalten dies den Eltern mitzuteilen Anfang Januar 2002 informierte das Jugendamt Frau Scheberg (auf ihr Nachfragen, da sie sich wunderte, dass sich nichts änderte), dass "alles beim alten" bleiben sollte am 13. März 2002 fand die zweite Anhörung vor dem Familiengericht Duisburg statt // es wurde endlich die komplette Krankenakte von Judith angefordert (bis dato bestand von offizieller Seite, trotz mehrmaliger Hinweise seitens der Eltern, kein Interesse daran!!) // Eltern sollten außerdem eine Klinik ausfindig machen, die sich mit dem Behandeln von MbPS auskennt, da der Gutachter sich selbst als "Nichtbehandler" (Zitat) bezeichnet hat Ende März / Anfang April 2002 erhielt Rechtsanwalt Schädlich die Kopie der restlichen Krankenakte (allerdings befinden sich darin überhaupt keine Befunde) am 15. Mai 2002 gab es ein Telefonat zwischen Rechtsanwalt Schädlich und dem zuständigen Familienrichter N. // in diesem Telefonat wurde angekündigt, dass der RA aufgrund von Urlaubs- bzw. Krankzeiten noch nicht alle Fakten hatte zusammentragen können. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die bereits vorliegenden Informationen noch am gleichen Tage per Post ans Gericht geschickt werden. Außerdem wurde erklärt, dass die Eltern zum einen eine positive Antwort einer Klinik in Bad Essen erhalten und zum anderen einige wichtige neue Fakten in Judiths Krankenakte gefunden hatten. am 17.05.2002 wurde von Familienrichter N. der mündliche Beschluss gefasst, Judith aus der bisherigen Pflegefamilie herauszunehmen und anonym unterzubringen, ohne die bereits angekündigten neuen Informationen abzuwarten und zu würdigen!!! Gegen 11.30 Uhr des gleichen Tages, Anruf von Herrn S. (Jugendamt) auf dem Anrufbeantworter, mit der Information, dass sich Judith nicht mehr in der Pflegefamilie Scheberg befindet und gleichzeitig eine Vormundschaft (Rechtsanwältin C.) eingerichtet wurde. Gegen 17.00 Uhr wurde Beschwerde gegen die verhängten Maßnahmen sowohl beim Amtsgericht Duisburg als auch beim OLG Düsseldorf eingelegt // als Anhang wurde die Stellungnahme des behandelnden Kinderarztes Dr. G. beigelegt, der diese Maßnahme für unverantwortlich hält. am 06.06.2002 erhielt Rechtsanwalt Schädlich eine Kopie des Amtsgerichts-Beschlusses vom OLG Düsseldorf am 08.06.2002 wurde eine Petition beim Landtag Nordrhein Westfalen eingereicht / abgelehnt wg. "Unabhängigkeit des Richters" am 10.06.2002 erhielten die Eltern den Original-Beschluss des AG Duisburg am 29.06.2002 wurde Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt am 12.07.2002 erhielten die Eltern eine Eingangsbestätigung (mit Aktenzeichen der Beschwerde) des EuGM, verbunden mit dem Hinweis, dass zunächst alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden müssen am 22.07.2002 Brief an die Vormünderin mit der Bitte um eine schriftliche Darstellung von Judiths Entwicklungsstand (Gewichtskurve, Ess- und Schlafverhalten usw.) // keine Antwort erhalten!! am 25.07.2002 wurde der Beweisbeschluss des OLG Düsseldorf erlassen: die Universitätsklinik Essen (!!) soll die Herkunft des Sorbitols klären, außerdem sollen eventuelle Nebenwirkungen aufgezeigt werden // Die Frage, ob es sich überhaupt um Judiths Stuhlprobe handelte, da es bis dato keinen Nachweis darüber gab, wurde nicht gestellt am 14.10.2002 wurde der Antrag auf Umgangsrecht für den Vater gestellt am 14.10.2002 wurde parallel dazu auch der Antrag auf Umgangsrecht für die Großeltern gestellt am 06.11.2002 wurde der Antrag (Umgangsrecht) des Vaters wird vom AG Duisburg (wiederum Familienrichter N.!!) mit der Begründung abgelehnt, dass beim OLG Düsseldorf ein Hauptsacheverfahren anhängig ist am 27.11.2002 fand der Anhörungstermin beim AG Duisburg bezüglich der Anträge auf Umgangsrecht der beiden Großelternpaare statt am 05.12.2002 Brief der Großeltern Schäfer an die Vormünderin mit der Bitte, wenigstens ein Foto von Judith zu erhalten // keine Antwort erhalten am 07.12.2002 wurde der Antrag (Umgangsrecht) der beiden Großelternpaare vom AG Duisburg (erneut Familienrichter N.!!) mit der Begründung abgelehnt, dass die Großeltern die angeblich bewiesene Krankheit der Mutter nicht akzeptieren... am 10.12.2002 (zum Tag der Menschenrechte) fand die erste Lichterkette um die Pfarrkirche St. Dionysius in Duisburg-Mündelheim statt (ca. 250 Teilnehmer) am 12.12.2002 2. Brief der Eltern an die Vormünderin mit der Bitte um eine schriftliche Darstellung von Judiths Entwicklungsstand (Gewichtskurve, Ess- und Schlafverhalten) // ebenfalls keine Antwort erhalten!! am 31.12.2002 Brief der Großeltern Reicherts an die Vormünderin mit der Bitte um ein Foto sowie eines Entwicklungsberichtes // keine Antwort erhalten am 16.01.2003 gab das OLG Düsseldorf dem Prof. V. (Uniklinik Essen) eine letzte Frist bis zum 15. Februar 2003, um das angeforderte medizinische Gutachten über Judiths Krankenakte zu erstellen (nachdem Prof. V. zwei (!!) Fristen kommentarlos hat verstreichen lassen) am 20.01.2003 3. Brief der Eltern an die Vormünderin mit der Bitte um eine schriftliche Darstellung von Judiths Entwicklungsstand sowie eines aktuellen Fotos // wiederum keine Antwort erhalten!! am 21.01.2003 2. Brief der Großeltern Schäfer an die Vormünderin mit der Bitte um ein aktuelles Foto sowie eines Entwicklungsberichtes am 23.01.2003 Briefe der Vormünderin an die Großeltern Schäfer und Reicherts mit dem Hinweis, dass sie aufgrund der Inkognitounterbringung keine Fotos von Judith herausgeben wird am 10.02.2003 übergaben Freunde der Familie Schäfer dem OLG Düsseldorf eine Sammlung mit ca. 430 Unterschriften ausschließlich aus dem persönlichen Umfeld der Schäfers, sowie 35 offene Briefe (Motto: "Eine Chance für Judith und ihre Eltern") am 17.02.2003 wurde Judith im Beisein des Pflegevaters in der Uniklinik Essen untersucht - somit hat Prof. V. eine weitere Frist (15.02.) verstreichen lassen // eine neue Fristsetzung ist nicht bekannt !!!!!!! am 08.03.2003 haben Freunde der Familie Schäfer zu einer Mahnwache ("300 Tage ohne Judith") an der Mündelheimer Pfarrkirche aufgerufen (ca. 150 Teilnehmer). am 14.03.2003 4. Brief der Eltern an die Vormünderin mit der Bitte um eine schriftliche Darstellung von Judiths Entwicklungsstand sowie eines aktuellen Fotos // erneut keine Antwort erhalten!! am 19.04.2003 (gut zwei Monate nach Ablauf der eingeräumten Frist!!!) erhielten die Eltern das Gutachten des Prof. V. / Fazit: obwohl sich Prof. V. dem Verdacht der Uniklinik Bonn anschließt, kann er keine der gestellten Fragen konkret beantworten und bleibt insgesamt oberflächlich am 29.04.2003 hat Judith irgendwo in Deutschland ihr 3. Lebensjahr vollendet - Freunde riefen deshalb zu einem Fahrradcorso von Duisburg-Mitte (Kanzlei der Vormünderin) nach DU-Mündelheim auf (Motto: "Wir bewegen uns, um etwas zu bewegen!"), anschließend versammelte man sich zu einem kurzen Gebet in der Mündelheimer Pfarrkirche am 30.04.2003 reichten die Großeltern Reicherts wegen "pflichtwidriger Vormundstätigkeit" Beschwerde beim Vormundschaftsgericht Duisburg ein am 14.05.2003 erklärte das Familiengericht Duisburg seine Zuständigkeit für die Beschwerde gegen den Vormund, nachdem das Vormundschaftsgericht die Beschwerde dorthin abgegeben hat. Somit ist ein weiteres Mal Richter N. (!!) für die Bearbeitung zuständig... am 07.06.2003 gab der Gospelchor St. Josef Walsum unter dem Motto "Gospels for Judith" ein Solidaritätskonzert in der Mündelheimer Pfarrkirche (62 Zuhörer) am 11.06.2003 erhielten die Eltern von der Vormünderin die Information, dass sich Judiths anonymer Aufenthaltsort zum dritten Mal (!!) innerhalb eines Jahres geändert hat und sie nun in einer "familienähnliche Einrichtung" (= Heim) lebt am 08.07.2003 fand vor dem OLG Düsseldorf die Anhörung zum großelterlichen Umgangsantrag statt / Fazit: alle (!!) Parteien waren sich einig, dass beiden Großelternpaaren Umgangskontakte mit Judith zustehen - das Jugendamt Duisburg wurde angehalten die Umsetzung dieses Rechts zügig vorzubereiten am 01.08.2003 (nach fast 450 Tagen Kontaktsperre!) fand der erste Besuchskontakt bei den Großeltern statt / danach hat Judith ihre Großeltern zweimal pro Monat besuchen dürfen am 25.08.2003 wurden die RAe Schädlich und Tenkamp vom Amtsgericht Duisburg zur mündlichen Verhandlung über die Beschwerde wegen "pflichtwidriger Vormundstätigkeit" geladen - Termin: 18.11.2003 (!!) am 22.09.2003 erließ das OLG Düsseldorf zur Aufrechterhaltung der Vater-Tochter-Beziehung einen Beschluss, der dem Vater offiziell erlaubte bei Judiths Besuchen anwesend zu sein am 23.09.2003 räumte das OLG Düsseldorf dem Gutachter V. eine Frist bis zum 28.11.2003 ein, um zu den von Rechtsanwalt Schädlich und Privatgutachter W. erhobenen Fragen und Einwänden ergänzend Stellung zu nehmen am 12.11.2003 stellten die Großeltern beim Jugendamt Duisburg einen Antrag auf einen zusätzlichen Besuchstermin an den Weihnachtsfeiertagen am 18.11.2003 wurde in Abwesenheit (!!) der Vormünderin C.-St. die großelterliche Beschwerde wegen "pflichtwidriger Vormundstätigkeit" vor dem Amtsgericht Duisburg mündlich verhandelt / Fazit: die Beschwerde wird abgewiesen, da die Vormünderin nur dem Vormundschaftsgericht gegenüber verpflichtet ist // desweiteren erklärte Familienrichter N., dass die Anfrage der Großeltern nach einem zusätzlichen Besuchstermin zu Weihnachten aufgrund der allgemeinen (!!) Zustimmung positiv beantwortet wird am 28.11.2003 ließ Gutachter V. die vom OLG Düsseldorf eingeräumte Frist zur Stellungnahme ergebnislos verstreichen // eine neue Fristsetzung wurde nicht bekannt gegeben... am 10.12.2003 (Tag der Menschenrechte) fand an der Pfarrkirche St. Dionysius in DU-Mündelheim die zweite Lichterkette für Judith statt (ca. 120 Teilnehmer) am 26.12.2003 verbrachte Judith zum erstenmal (!!) ein Weihnachtsfest im Kreise ihrer Familie - allerdings unter Ausschluß der Mutter am 05.01.2004 (gut fünf Wochen nach Ablauf der eingeräumten Frist!!) reichte Gerichtsgutachter V. die vom OLG Düsseldorf beantragte Stellungnahme nach // Fazit: ohne sich überhaupt mit den von Privatgutachter W. erhobenen Einwänden und Widersprüchen auseinanderzusetzen, gibt es für Prof. V. weiterhin keinerlei Grund die Schlussfolgerungen der Uniklinik Bonn in Zweifel zu ziehen am 28.01.2004 erhielt das OLG Düsseldorf ein zweites Privatgutachten, welches die Glaubwürdigkeit der Universitäts-Kinderklinik Bonn aufgrund dokumentierter Widersprüche sehr in Frage stellt und dem psychologischen Gerichtsgutachten des Dipl.-Psych. W., wegen gravierender Versäumnisse, eine nur sehr begrenzte Aussagekraft bescheinigt am 10.02.2004 fand vor dem OLG Düsseldorf die Anhörung zum Hauptsacheverfahren statt / Fazit: wegen verfassungsmäßiger Bedenklichkeit und unverhältnismäßiger Mittel wurde der bisherige Beschluss des Amtsgerichtes Duisburg vom 17.05.2002 aufgehoben - gleichzeitig wurde, gegen den Antrag von Vormund, Jugendamt und Verfahrenspflegschaft, beiden Eltern das Sorgerecht zurückgegeben, wobei die Mutter bis auf weiteres von der Gesundheitsfürsorge ausgenommen bleibt / der Vormund wurde verpflichtet, Judith unverzüglich an die leiblichen Eltern herauszugeben |