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Eheleute Schäfer 47259 Duisburg 28.01.2001 An das Amtsgericht Duisburg Abt. 57 - Familiengericht Herrn Richter N. 47058 Duisburg Familiensache Schäfer ./. Schäfer Sehr geehrter Herr N., da seit der Anhörung am 11.10.2000, bei dem Ihrerseits ein psychologisches Gutachten angeordnet wurde, mittlerweile rund dreieinhalb Monate vergangen sind ohne dass es irgendeine Bewegung in unserer Sache gab, möchten wir uns als Eltern der kleinen Judith bei Ihnen in Erinnerung rufen. Es ist schon ein Armutszeugnis für alle Beteiligten, dass sich niemand ernsthaft Gedanken darüber macht, was man Eltern über einen solch langen Zeitraum zumutet und so passt es genau ins Bild, wie man unseren "Fall" von Seiten der Wedau-Kliniken behandelt. Wobei wir bei der Krankenakte wären. Nachdem wir Anfang Dezember 2000 (gut zwei Monate nachdem sie beim Anhörungstermin nach Duisburg gelangte!!) endlich eine Kopie der Akte erhielten, haben wir uns natürlich intensiv mit deren Inhalt beschäftigt. Da wir allerdings keine medizinischen Kenntnisse haben (auch wenn etwas anderes behauptet wird), mußten wir Fachleute (Allgemeinmediziner, Krankenschwestern, Apothekenhelfer) aus unserem Bekanntenkreis zu Rate ziehen. Nicht nur, dass merkwürdigerweise einige Informationen fehlen (z.B. Bewertung von Judiths Physiotherapeutin; Eintragungen ab dem 29.09.00, obwohl die Akte erst am 11.10. nach Duisburg kam / man könnte daraus z.B. erkennen, dass die Nahrung umgestellt wurde - Möhren - und dass Antibiotika gegeben wurde), so läßt die vorliegende Akte so vieles unbeantwortet, dass es auch ganz anders gewesen sein könnte bzw. im konkreten Fall auch ist. In der Hoffnung, dass wir bei den beteiligten Behörden nicht in Vergessenheit geraten verbleiben wir mit freundlichen Grüssen Uta Schäfer Bernd Schäfer
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