Die unrühmliche Vorgehensweise des Familiengerichtes Duisburg wirft Fragen auf, die dringend beantwortet werden müssen...

Wieviel Rückgrat hat ein Richter, der sich zum bloßen Handlanger eines selbsternannten Münchhausen-Fachmanns macht, in dem er einerseits aufgrund "fachmännischer" Angaben einen Eilbeschluss verfaßt - weil Judiths Zustand angeblich akut bedroht sei -, der Klinik dann aber zugesteht, diesen Beschluss erst 32 Stunden später (!!) umzusetzen??

Warum hat der zuständige Familienrichter keinerlei Interesse daran, das Gerichtsverfahren bzw. die Begutachtung der Mutter durch klare und eindeutige Terminvorgaben schnell voranzutreiben??

Was ist von einem Richter zu halten, der keinerlei Interesse an einer kompletten Krankenakte hat und darüber hinaus mehrmalige diesbezügliche Anfragen (u.a. Elternbrief vom 28.01.2001) ignoriert??

Was ist von einem Richter zu halten, der bereits im Dezember 2001 gegenüber den Pflegeeltern den Verdacht äußert, dass Judith auch schon mal allein mit den leiblichen Eltern war, aber ein halbes Jahr (!!) nichts unternimmt, um sie dann - ohne erklärbaren Grund - abrupt aus ihrer vertrauten Umgebung zu reißen??

Was ist von einem Verfahren zu halten, in dem keiner der namentlich durch Rechtsanwalt Schädlich benannten Sachverständigen und Zeugen (u.a. aktueller Kinderarzt, Pharmakologin, Psychologe des Klinikums Duisburg, Pflegefamilie Scheberg, Mitpatienten der Uniklinik Bonn) vor Gericht gehört wird??

Was ist von einem Richter zu halten, der auf der einen Seite fordert, dass der psychologische Gutachter MbPS-Erfahrung haben sollte, dann aber selbst einen Psychologen beauftragt, der über die "Erfahrung" von gerade einmal drei Münchhausen-Fällen verfügt und darüber hinaus kein "Behandler" ist??

Was ist von einem Familienrichter zu halten, der die Verfahrens-Akte just in dem Moment schließt, als Rechtsanwalt Schädlich per Telefon (!!) einen Schriftsatz mit neuen, belegbaren Zweifeln an der MbPS-Theorie ankündigt??

Was ist von einem Amtsgerichts-Direktor zu halten, der zwar einerseits ohne Aktenkenntnis (!!) fälschlicherweise vor der Presse behaupten kann, die Verteidigung habe auf eine Stellungnahme verzichtet, aber andererseits diese Falschbehauptung ohne Aktenkenntnis (!!)nicht widerrufen kann (siehe Brief an Rechtsanwalt Schädlich)??

Warum kann ein Richter entlastende, nachprüfbare Aussagen des gänzlich unverdächtigen, unbescholtenen Vaters willkürlich mit der Behauptung diffamieren, dass dieser sich "blind" hinter seine Frau stelle??

Warum ist im Nebenverfahren (Anträge auf Umgangsrecht des Vaters und beider Großelternpaare, um einer Entfremdung Judiths von ihrer leiblichen Familie vorzubeugen) wiederum derselbe Richter zuständig, der bereits im Hauptsacheverfahren die gebotene Neutralität vermissen ließ??

Was ist von einem Richter zu halten, der es den hilflosen Eltern negativ auslegt an die Öffentlichkeit gegangen zu sein ("dies ist typisch für das Münchhausen-Syndrom"), aber gleichzeitig die Medien zur Selbstdarstellung nutzt??

Und schließlich: Was ist von einem Amtsgerichts-Beschluss zu halten, der aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken und unverhältnismäßiger Mittel (!) vom Oberlandesgericht aufgehoben wird??