Wenn der Leiter des Jugendamtes Duisburg in seiner Stellungnahme zur Dienstaufsichtsbeschwerde der Eltern schreibt, dass alle in diesem Fall involvierten Jugendamtsmitarbeiter "fachlich korrekt" gehandelt haben, so kann diese Behauptung nicht unwidersprochen bleiben...

Kann es fachlich korrekt sein, wenn einerseits jede Gelegenheit genutzt wird, die Mutter als eine große theoretische Gefahr für Judith darzustellen, aber andererseits die Mitarbeiter Herr Z. und Frau M. (Pflegekinderdienst) gegenüber der Pflegefamilie Scheberg einräumen, bereits seit Herbst 2001 (!!) von der unbeaufsichtigten Überlassung gewußt zu haben???

Kann es fachlich korrekt sein, dass dieses Wissen zunächst überhaupt keine Rolle spielte, aber ein halbes Jahr (!!) später als Begründung für Judiths abrupte Trennung von all ihren Bezugspersonen herhalten musste???

Kann es fachlich korrekt sein, wenn Herr S. den völlig ahnungslosen Eltern die Information über Judiths anonyme Unterbringung lediglich per Anrufbeantworter mitteilt, obwohl der Herausnahmetermin intern bereits seit dem 13.05.2002 (!!) feststand und das Argument, das Telefon sei der schnellste Informationsweg, somit völlig haltlos ist???

Kann es fachlich korrekt sein, einer Familie völlig unvorbereitet das Kind zu entziehen, ohne gleichzeitig professionelle Hilfe anzubieten???

Kann es fachlich korrekt sein, wenn die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes Herr Z. und Frau M. der Pflegefamilie Scheberg "als Voraussetzung für eine weitere Zusammenarbeit" nahelegen, den Kontakt zu Judiths leiblichen Eltern abzubrechen???

Kann es fachlich korrekt sein, wenn Herr B. in seiner Stellungnahme an das OLG Düsseldorf einzig Judiths Zustand in der jetzigen Pflegefamilie erwähnt, nicht aber Judiths sehr guten Pflege- und Entwicklungsstand zum Zeitpunkt ihrer Herausnahme aus der Familie Scheberg???

Kann es fachlich korrekt sein, wenn der Jugendamtsmitarbeiter B. in seiner Stellungnahme an das OLG Düsseldorf behauptet, dass Judith die Herausnahme aus der Pflegefamilie Scheberg "gut überstanden" hat, obwohl dies - wie im Gutachten des Herrn Prof. Dr. V. nachzulesen - leider nicht der Wahrheit entsprach.

Kann es fachlich korrekt sein, wenn den Eltern von Seiten des Jugendamtes Duisburg keinerlei Hilfsangebote gemacht werden und nur ein (!!) Jugendhilfeplangespräch stattfindet, obwohl § 1666a BGB die Trennung des Kindes von der elterlichen Familie nur für zulässig hält, "sofern der Gefahr nicht durch andere Hilfen - auch nicht durch öffentliche - begegnet werden kann" ???

Sollte es wirklich fachlich korrekt sein, dass sich die Jugendamtsmitarbeiterin G. (=Aufenthaltsbestimmungspflegerin) eigenmächtig einmischen und den ersten Anwalt der Eheleute Schäfer auf einen drohenden Gewissenskonflikt - sowohl eine "überführte Täterin" (Zitat Frau G.) als auch den Kindesvater gleichzeitig zu vertreten - hinweisen darf???

Kann es fachlich korrekt und eines Jugendamtes würdig sein, wenn sich alle involvierten Mitarbeiter dahinter verstecken, nichts tun zu können, solange der Familienrichter noch keinen Beschluss gefasst hat??? (wobei anzumerken ist, dass das Jugendamt gegenüber dem OLG Düsseldorf sehr wohl eine eigene, gegensätzliche Linie verfolgt hat!!)

Sollte es wirklich fachlich korrekt sein, dass das Jugendamt auch "entsorgten" Eltern die obligatorischen Elternbriefe zuschickt und sie darin im Dezember 2002 (= 6 Monate nach der völligen Trennung!!) u.a. dazu animiert "gemeinsam mit dem Kind" in den Zoo zu gehen??

Kann es fachlich korrekt sein, wenn sich der Leiter des Jugendamtes Duisburg Herr K. blindlinks vor seine Mitarbeiter stellt, ohne sich ein umfassendes Bild gemacht und ohne außenstehende Meinungen bzw. Bewertungen eingeholt zu haben???

Und: Wer kontrolliert die "Effizienz" der einzelnen Jugendamtsmitarbeiter vor dem Hintergrund, dass ungerechtfertigte Fremdunterbringungen (Judith ist leider kein Einzelfall) den Steuerzahler jedes Jahr viele Millionen € kosten, ohne dass diese "Sach"-bearbeiter dafür zur Rechenschaft gezogen werden???