| |
Wenn die Universitäts-Kinderklinik Bonn behauptet, es gäbe "erdrückende Beweise" für das Vorliegen eines Münchhausen-by-Proxy-Syndromes, so dürfen die nachfolgenden Fragen nicht ignoriert werden: Was ist von der oben genannten Behauptung zu halten, wenn die Klinik trotz einer 7 (!!) Wochen bestehenden Differentialdiagnose, keinen wirklich zweifelsfreien und überprüfbaren Beweis für ihre These liefern kann??? Was ist von der oben genannten Behauptung zu halten, wenn die einzige "belastende" Stuhlprobe bis heute nicht zugeordnet werden kann (es gibt weder ein Entnahmeprotokoll, noch eine Eintragung in Judiths Krankenakte)??? Warum hat das Pflegepersonal niemals verdächtige Beobachtungen gemacht, obwohl der Verdacht bereits seit Anfang August bestand??? Was ist von der Behauptung zu halten, man habe bereits seit Anfang August ein Münchhausen-Syndrom für möglich gehalten (Zitat Prof. Dr. L.), wenn fünf Wochen später sogar noch eine Dünndarmtransplantation (!!) in Paris ins Auge gefasst wurde??? Was ist von einer Klinik zu halten, die schon bei der Aufnahme (!!) ein Münchhausen-Syndrom nicht ausschließt (Zitat Oberarzt Dr. B.), aber nichts unternimmt, um diesem schlimmen Verdacht als erstes nachzugehen??? Was ist von der Behauptung zu halten, es gäbe "keine Hinweise auf ein postenteritisches Syndrom" (Zitat Oberarzt Dr. B. vor dem Familiengericht), wenn eigene Untersuchungsbefunde (positiver Laktose-Atemtest, Xylose-Bluttest mit Hinweis auf Malabsorption) genau darauf hindeuteten und auch die Kinderklinik Kaiserswerth dies für möglich hielt??? Was ist von einer angeblich MbPS-erfahrenen Klinik zu halten, die "wegen akuter Gefährdung des Kindes" einen Eil-Beschluss beim Amtsgericht Duisburg erwirkt, diesen aber erst rund 32 (!!) Stunden nach Erhalt umsetzt??? Was ist von einer angeblich MbPS-erfahrenen Klinik zu halten, die trotz Vorliegen eines richterlichen Eil-Beschlusses (wegen des Münchhausen-Verdachtes!!), der verdächtigten Mutter sowohl am 28.09. als auch am 29.09.2000 noch erlaubt, mit Judith das Klinikgelände zum Spazierengehen zu verlassen??? Was ist von einer Klinik zu halten, die die Resultate der negativen Stuhluntersuchungen - die immerhin das eigens beauftragte Institut für Gerichtsmedizin (!!) in Bonn vornahm - anzweifelt, dann aber am 02.10.2000 (= drei Tage nach der Trennung!!) genau dorthin weitere Stuhlproben von Judith schickt??? Was ist von einer Klinik zu halten, die vorgibt bereits 11 MbPS-Fälle in 10 Jahren aufgedeckt zu haben, aber über einen Monat nach einem "geeigneteren" Institut suchen muss, um Judiths Stuhlprobe analysieren zu lassen??? (merkwürdigerweise bestanden bereits lange zuvor beste Kontakte zwischen diesem Institut und Prof. Dr. L.!!!) Was ist von einer Klinik zu halten, die vorgibt 11 MbPS-Fälle in 10 Jahren aufgedeckt zu haben, wenn es laut einer Statistik jährlich nur ca. 1,65 "Fälle" in GANZ Deutschland gibt??? Was ist von einer Klinik zu halten, die den laienhaften Fehler begeht, nach der Mutter/Kind-Trennung noch weitere Parameter zu verändern (andere Nahrung, andere Medikamente, andere Krankenstation...), so dass nicht mehr nachvollziehbar ist, was zur Verringerung der Durchfälle bis hin zu deren Beendigung führte??? Was ist von der Behauptung zu halten, die Durchfälle hätten "unmittelbar nach der Trennung" aufgehört (Zitat Prof. Dr. L. vor dem Familiengericht), obwohl die Krankenakte noch am 04.10.2000 (= 5 Tage nach der Trennung) "schleimig, breiigen Stuhl" dokumentiert??? Was ist von einer Klinik zu halten, die sowohl dem Gericht als auch den Beschuldigten den entscheidenden Teil von Judiths Krankenakte (Eintragungen ab dem 29.9.2000) rund zwei Jahre vorenthält??? Was ist von einem Münchhausen-Experten zu halten, der sich in Fachschriften (z.B. "Kinderheilkunde" Heft 11/1997) befähigt fühlt, "unwissenden" Pädiatern, Jugendbehörden und Richtern gute Ratschläge und Warnhinweise für den Umgang mit dem MbPS zu geben, sich selbst aber nicht an eigene Verhaltensregeln hält (z.B. kein Hinterfragen der Symptome bei anderen Personen; keine lückenlose Dokumentation aller medizinischen Maßnahmen; keine Unterrichtung des gesamten Stationsteams; keine Vorsorge für mögliche Krisenreaktionen der Mutter usw.)??? Was ist von einem Münchhausen-Experten zu halten, der zum Zeitpunkt der Beschluss-Beantragung über keinerlei Indizien verfügte, obwohl er dies in Fachschriften zur wichtigsten Voraussetzung macht (das Resultat der "belastenden" Stuhlprobe lag erst Anfang Oktober vor - oder konnte er bereits im Vorhinein wissen, wie das Resultat aussehen wird)??? Was ist von einem Münchhausen-Experten zu halten, der es als "MbPS-typisch" ansieht, wenn beschuldigte Eltern an die Öffentlichkeit gehen, obwohl kein einziger (!!) seiner eigenen angeblich 11 aufgedeckten MbPS-Fälle öffentlich wurde??? Wie glaubwürdig ist eine Klinik, die sich die nötigen "Indizien" passend macht (u.a. Mutter soll angeblich in einer Kinderarztpraxis tätig sein, obwohl sie ausgebildete Erzieherin ist; Bisacodyl soll angeblich unzweifelhaft nachgewiesen worden sein, obwohl Bisacodyl - laut Befund - "nicht nachgewiesen werden konnte" usw.)??? Wie gewissenhaft arbeitet eine Klinik, wenn ihr erst im Nachinein auffällt, dass Judith sogar einen Vater hat??? (der ursprüngliche Eil-Beschluss erging zunächst nur gegen die Mutter - erst im Nachhinein beantragte die Klinik noch einen Beschluss gegen den Vater) Warum wird überhaupt ein Beschluss gegen den Vater erwirkt, wenn "nur die Mutter für die Durchfälle verantwortlich sein kann" (Zitat Oberarzt Dr. B.) (oder sollten damit kritische Fragen wegen der Nahrungs- und Medikamentenänderung verhindert werden)??? Ist es Zufall, dass der Münchhausen-Verdacht erst geäußert wurde, nachdem die Eltern einer Dünndarmtransplantation nicht sofort zustimmen wollten und eine ebensolche Nicht-Zustimmung gegenüber der Uniklinik Essen den Münchhausen-Verdacht bei der Familie Erfurt nach sich zog??? Und schließlich: Was ist von einem Krankheitsbild zu halten, welches sich, sobald auch nur der Verdacht geäußert wird, zu 100% (!!) bewahrheitet und noch niemals zu einer ärztlichen Fehleinschätzung führte??? (in der Fachliteratur gibt es weder einen einzigen dokumentierten Fall einer irrtümlichen Verdachtsdiagnose, noch gibt es kritische Abhandlungen zu diesem Thema, die auch mögliche - folgenschwere - Fehldiagnosen mit einbeziehen) |