Wenn Familienrichter N. behauptet, die Verfahrenspflegerin R. sei "aufgrund ihrer Erfahrung besonders für einen derartigen Fall geeignet", so muss diese angebliche, besondere Eignung kritisch hinterfragt werden:

Warum interessiert es eine angeblich so erfahrene Verfahrenspflegerin nicht, dass Judiths Krankenakte bereits am 29.9.2000 endete und alle vorgebrachten Schlussfolgerungen einzig auf Behauptungen (!!) des Prof. Dr. L. beruhten??? (wobei der Umstand, dass sie die Erste war, die die Krankenakte ausgehändigt bekam, zusätzlich erwähnt werden muss!)

Wie kann eine angeblich neutrale "Anwältin des Kindes" Stellungnahmen an die Gerichte schreiben, ohne ihr theoretisches Wissen jemals mit den realen Wünschen und Bedürfnissen ihrer "Klientin" abgeglichen zu haben???

Was ist von einer diplomierten Sozialpädagogin zu halten, die in ihrer zweiten Stellungnahme an das OLG Düsseldorf urplötzlich Wert auf Judiths Wohl legt, obwohl sie fast zwei (!!) Jahre lang keinerlei persönlichen Kontakt zu Judith hatte und sie demzufolge über keinerlei eigene Informationen zu Judiths psychischer und physischer Verfassung verfügen konnte???