Aktenzeichen...
                                               
AMTSGERICHT DUISBURG
                        BEWEIS-BESCHLUSS



In der Familiensache

betreffend das Kind


Judith     S c h ä f e r,

geboren am 29. April 2000

1) Es soll Beweis erhoben werden über die Persönlichkeitsstruktur der Kindesmutter Uta Schäfer unter Berücksichtigung der Möglichkeit eines Münchhausen-by-Proxy-Syndroms.

2) Zum Gutachter wird bestellt

             Herr Dipl.-Psych. W.

         Dem Gutachter wird aufgegeben, insbesondere auch der Frage nachzugehen, ob eine          Gefährdung des Kindes für die Zukunft auf Grund von persönlichkeitsbedingten          Verhaltensweisen der Mutter ausgeschlossen werden kann.

         Das Gericht geht davon aus,

         a) daß der Gutachter die Befundberichte der die Mutter behandelt habenden Ärzte            hinzuzieht (eine Entbindung von der Schweigepflicht ist zur Akte erklärt worden)

         b) daß die Mutter sich zur Vorbereitung des Gutachtens in die stationäre therapeutische            Behandlung von Dr. P. begibt.


Duisburg, 7. Dezember 2000
Amtsgericht - Familiengericht

N.
Richter am Amtsgericht