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Aktenzeichen... AMTSGERICHT DUISBURG BEWEIS-BESCHLUSS In der Familiensache betreffend das Kind Judith S c h ä f e r, geboren am 29. April 2000 1) Es soll Beweis erhoben werden über die Persönlichkeitsstruktur der Kindesmutter Uta Schäfer unter Berücksichtigung der Möglichkeit eines Münchhausen-by-Proxy-Syndroms. 2) Zum Gutachter wird bestellt Herr Dipl.-Psych. W. Dem Gutachter wird aufgegeben, insbesondere auch der Frage nachzugehen, ob eine Gefährdung des Kindes für die Zukunft auf Grund von persönlichkeitsbedingten Verhaltensweisen der Mutter ausgeschlossen werden kann. Das Gericht geht davon aus, a) daß der Gutachter die Befundberichte der die Mutter behandelt habenden Ärzte hinzuzieht (eine Entbindung von der Schweigepflicht ist zur Akte erklärt worden) b) daß die Mutter sich zur Vorbereitung des Gutachtens in die stationäre therapeutische Behandlung von Dr. P. begibt. Duisburg, 7. Dezember 2000 Amtsgericht - Familiengericht N. Richter am Amtsgericht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||