Bernd und Uta Schäfer

47259 Duisburg


per Einschreiben

Stadt Duisburg
Oberbürgermeisterin B. Zieling
Rathaus

47049 Duisburg
                                                                                       Duisburg, den 24.06.2002



Formelle Dienstbeschwerde gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Duisburg
namentlich Frau G., Frau M., Herrn B., Herrn S. und Herrn Z.


Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nachdem wir Sie, leider fruchtlos, bereits am 27.11.2000 (!!) im Rahmen der Bürgersprechstunde persönlich auf das verantwortungslose Nichtstun des Jugendamtes hingewiesen haben (Kopie unserer damaligen Gesprächsunterlage liegt bei) und diesbezüglich keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten haben, möchten wir nun offiziell eine formelle Dienstbeschwerde gegen die namentlich benannten Mitarbeiter des Jugendamtes einreichen.

Sie haben sich fast zwei Jahre lang pflichtwidrig und in verantwortungsloser Weise nur hinter dem Familienrichter versteckt und keine alternativen Lösungsmöglichkeiten (noch nicht einmal im Ansatz) für unsere Familie gesucht. Es gab während dieser Zeit kein Hilfsangebot von Seiten des Jugendamtes, wozu dieses nach § 31 SGBVIII und § 1666a BGB gesetzlich verpflichtet ist.

Im einzelnen werfen wir den Mitarbeitern folgendes vor:

Herr B.
(allein schon der Briefkopf "Jugend- und Familienhilfe" ist eine Farce)
Es wurde uns während des bislang fast zwei Jahre andauernden Familien-gerichtsstreites von Seiten des Herrn B., als unserem Ansprechpartner in dieser Familiensache, keine Hilfe angeboten, die Judith ermöglicht hätte, wieder in den Kreis ihrer leiblichen Familie zurückzukehren (z.B. § 31 KJHG "Sozialpädagogische Familienhilfe").

Auch der § 27(2) KJHG wurde von Herrn B. nicht im geringsten berücksichtigt, wonach das engere soziale Umfeld des Kindes mit einbezogen werden soll. Es wurde auch hier kein Versuch unternommen, das Umfeld überhaupt kennenzulernen. Daraus ergibt sich für uns, dass keiner ernsthaft an eine Rückführung von Judith in die Herkunftsfamilie gedacht hat bzw. es für erstrebenswert erachtete.

Es wurde von ihm vielmehr bereits bei unserem "Antrag auf Hilfe" dahingehend Druck ausgeübt, den Antrag "freiwillig" zu stellen, da man uns ansonsten auch noch das Sorgerecht für Judith entziehen würde.

Schliesslich behauptet Herr B. in seiner Stellungnahme an das OLG Düsseldorf, dass die Geschehnisse einerseits den Absprachen mit dem Jugendamt widersprachen und andererseits unsere Instrumentalisierung der Pflegeeltern deutlich machten.

Beide Behauptungen des Herrn B. sind definitiv falsch.

Laut Protokoll des einzigen Jugendhilfeplangespräches innerhalb von 20 Monaten (obwohl diese Gespräche regelmässig hätten stattfinden müssen) vom 26.10.2000 (Kopie liegt bei), welches von Herrn B. selbst unterzeichnet wurde, sollte die Kindesmutter (KM) nicht allein mit Judith sein, was auch nicht geschehen ist.

Ausserdem hat keine Instrumentalisierung der Pflegefamilie stattgefunden. Da Herr B. jedoch in keinem Kontakt zur Pflegefamilie steht oder je gestanden hat, kann diese Falschbehauptung nur von Herrn Z. heran getragen worden sein, welche dann unreflektiert und in blindem kollegialem Vertrauen von Herrn B. übernommen worden ist.

Herr S.
Wir halten es für eine ungeheuerliche Verantwortungslosigkeit des Herrn S., uns die Nachricht von der Herausnahme Judiths aus der Pflegefamilie (ohne irgendeine Vorwarnung), ihre anonyme Unterbringung und die Bestellung eines Vormundes, lediglich auf dem Anrufbeantworter mitzuteilen, zumal er am Freitagvormittag damit rechnen musste, dass Frau Schäfer allein zuhause ist.

Er hat (da er ja anscheinend von der Richtigkeit der Anschuldigungen überzeugt ist) billigend in Kauf genommen, dass sich Frau Schäfer vielleicht etwas antut. Einzig der Umstand, dass die Anschuldigung nicht zutrifft und Frau Schäfer nicht suizidgefährdet ist, haben hier Schlimmeres verhindert.

Wir halten dieses Vorgehen des Herrn S. für einen zutiefst menschenverachtenden Akt.

Herr Z./Frau M. (Kinderpflegedienst)
Obwohl wir mit Herrn Z./Frau M. keinen direkten Kontakt hatten, da sie die Ansprechpartner für die Pflegefamilien sind, möchten wir uns auch über deren Handlungsweise beschweren.

Zum einen waren sie durch laufende Berichte der Pflegefamilie bzw. durch die Entwicklungskurve des Kinderarztes, sowie durch gelegentliche persönliche Treffs mit den Pflegefamilien ständig über Judiths stetige, positive Entwicklung informiert. Ebenso über unsere regelmässigen Besuche bei der Pflegefamilie, die kein Geheimnis waren und von der Pflegemutter penibel schriftlich dokumentiert wurden.

Trotzdem wird in der Stellungnahme des Herrn B. darauf überhaupt kein Bezug genommen, was für uns nur den Schluss zulässt, dass diese Informationen bewusst nicht weitergegeben worden sind, um das unreflektierte, konstruierte, negative Bild, welches das Jugendamt von uns zeichnen will, noch zu verstärken.

Ausserdem haben wir den Verdacht, dass von Seiten des Kinderpflegedienstes aktiv Einfluss auf die Pflegefamilie genommen wird (Kontaktsperre usw.), was den Schluss nahelegt, dass hier von Seiten des Jugendamtes etwas vertuscht werden soll.


Frau G.
Obwohl wir mit Frau G. kaum Kontakt hatten, da sie ja "nur" das Aufenthalts-bestimmungsrecht für Judith inne hatte, möchten wir uns über ihre fehlende Neutralität sowie über ihre indirekte Beeinflussung der Pflegefamilie beschweren.

Frau G. hat gegenüber den Mitarbeitern des Kinderpflegedienstes bereits im November 2000 behauptet, dass Frau Schäfer eine "Persönlichkeits- und Wahrnehmungsstörung" hat und deshalb krank sei.

Abgesehen davon, dass diese Behauptungen weder vor Gericht genannt wurden, noch zutreffend sind, so hat Frau G. bereits Anfang November 2000 den Versuch unternommen, die Pflegefamilie dahingehend zu beeinflussen, zu "instrumen-talisieren" (wie Herr Z. zu sagen pflegt).

Wie wir in unserem "freiwilligen" Antrag auf Hilfe bereits ausführlich erwähnt haben, waren und wären wir zum Wohle von Judith bereit, jede angebotene Unterstützung seitens des Jugendamtes anzunehmen, wenn uns diese nur angeboten worden wäre.

Aber das Jugendamt hat sich zwei Jahre lang nur versteckt und uns keine Hilfen bzw. Hilfsangebote aufgezeigt.

Darüber hinaus ist das Jugendamt auch nicht auf unsere Vorschläge eingegangen.

So haben wir z.B. vorgeschlagen, dass Judith während der Begutachtung der Mutter vom Vater allein versorgt wird, um sie wieder näher an die Familie heranzubringen.

So haben wir beim 2. Anhörungstermin vor dem Familiengericht die Paracelsus Wittekindklinik in Bad Essen vorgeschlagen, die sich zutraut, eine Mutter-Kind-Behandlung durchzuführen mit dem Ziel Judith wieder in die Familie zurückführen zu können.

Doch zu all unseren Vorschlägen gab es keine Resonanz seitens des Jugendamtes Duisburg.

Alles in allem können wir nur unser Befremden über die massiven Unzulänglichkeiten in der Handlungsweise des Jugendamtes Duisburg zum Ausdruck bringen, verbunden mit der Hoffnung, dass Sie Ihre Schlüsse bzw. Konsequenzen daraus ziehen.

Mit freundlichen Grüssen

Uta Schäfer      Bernd Schäfer