Jugendamt Duisburg

Eheleute
Uta und Bernd Schäfer

47259 Duisburg
                                                                                                                   Duisburg, 18.07.2002



Sehr geehrte Frau Schäfer,
sehr geehrter Herr Schäfer,

Sie haben sich mit Ihrem Anliegen an Frau Oberbürgermeisterin Zieling gewandt. Diese hat Ihr Anliegen nach Kenntnisnahme an den zuständigen Fachdezernenten weitergeleitet, der mich bat, Ihnen zu antworten.

Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass die Inpflegegabe Ihrer Tochter zum damaligen (wie auch zum heutigem) Zeitpunkt nach Abwägung aller Möglichkeiten die einzige Alternative darstellte. Andere Hilfen, wie die von Ihnen angesprochene sozialpädagogische Familienhilfe, konnten nach Kenntnis der Sachlage nicht in Betracht gezogen werden.

Mittlerweile ist von einer veränderten Situation auszugehen. Nach einer erneuten Anhörung am 13.3.2002 beschloss das Familiengericht Duisburg am 17.5.2002, Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind zu entziehen und einem Vormund zu übertragen, mit dem Ziel, Judith dauerhaft in eine Pflegefamilie unterzubringen.

Sehr geehrte Frau Schäfer, sehr geehrter Herr Schäfer, bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich nicht auf jeden einzelnen Ihrer Vorwürfe gegen verschiedene meiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingehe. Ich muss aber an dieser Stelle sehr deutlich die Behauptung zurückweisen, das Jugendamt hätte Ihnen in Ihrer zugegebenermaßen schwierigen familiären und vor allem gesundheitlichen Situation jede Hilfestellung verweigert. Vielmehr kann ich nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes feststellen, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fachlich korrekt verhalten haben und die notwendigen und erforderlichen Hilfen angeboten haben. Hierbei stand und steht das Wohl und die Interessen Ihrer Tochter Judith im Vordergrund.

Mit freundlichen Grüßen

K.
(Leiter des Jugendamtes)