Bernd Schäfer

47259 Duisburg



An den Leiter des Jugendamtes

47049 Duisburg                                                                                                           Duisburg, den 21.07.2002



Dienstbeschwerde gegen Mitarbeiter/innen des Jugendamtes
Ihr Schreiben vom 18.07.2002


Sehr geehrter Herr K.,

nachdem wir gestern Ihr o.g. Schreiben erhalten haben, möchte ich darauf nochmals kurz eingehen.

Da Sie auf unsere Beschwerden nicht im Einzelnen eingegangen sind und um Mißver-ständnissen vorzubeugen, hätte ich von Ihnen gerne die Bestätigung,

daß sich Herr S. fachlich korrekt verhalten hat, in dem er uns die Nachricht vom totalen Entzug unserer Tochter Judith lediglich per Anrufbeantworter mitgeteilt hat,

daß sich Herr B. fachlich korrekt verhalten hat, als er in der Stellungnahme für das OLG Düsseldorf mit keiner Zeile Judiths sehr positive Entwicklung bei der Pflege-familie erwähnt hat, wohl aber das angebliche Versagen der Pflegefamilie, die sich jedoch eindeutig an die Maßgaben des, von ihm selbst unterzeichneten, Hilfeplanprotokolls gehalten hat,

daß sich der Kinderpflegedienst fachlich korrekt verhalten hat, in dem er eine Kontaktsperre ausgesprochen hat, wobei mich auch interessieren würde, ob Sie dazu auch die Pflegefamilie selbst befragt haben oder ob Sie lediglich den Ausführungen der beschuldigten Mitarbeiter gefolgt sind,

daß sich das Jugendamt fachlich korrekt verhalten hat, in dem lediglich 1 (ein!!) Hilfe-plangespräch in 20 Monaten stattgefunden hat.

Mit der Bitte um eine möglichst rasche Antwort

verbleibe ich

Bernd Schäfer