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Jugendamt Duisburg Eheleute Uta und Bernd Schäfer 47259 Duisburg Duisburg, 29.07.02 Sehr geehrte Frau Schäfer, sehr geehrter Herr Schäfer, mit Schreiben vom 21.07.2002 wünschen Sie nochmals eine Bestätigung bezüglich der aus meiner Sicht fachlich korrekten Verhaltensweisen einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes. Die Entscheidung des zuständigen Familienrichters Herrn N., Ihre Tochter aus der Pflegefamilie Scheberg herauszunehmen und Frau Rechtsanwältin C. als Vormünderin zu bestellen, sollte zum Einen unverzüglich umgesetzt werden und zum Anderen sollten Sie sofort darüber informiert werden. Herr S. vom Bezirksamt Süd teilte Ihnen dies sofort telefonisch mit. Er hinterließ eine entsprechende Nachricht auf dem Anrufbeantworter, versehen mit dem Hinweis, dass er für Rückfragen zur Verfügung steht. Eine andere Möglichkeit, Sie schnellstens über den neuesten Sachstand zu informieren, bestand zu diesem Zeitpunkt nicht. Weiterhin hat Herr B. sich in seiner Stellungnahme an den Familiensenat des OLG Düsseldorf - wie gefordert - sich ausschließlich zu den Umständen der Herausnahme Ihrer Tochter Judith aus der Bereitschaftspflegefamilie Scheberg geäußert. Der allgemeine Pflege- und Entwicklungszustand von Judith war nicht Gegenstand der Stellungnahme, wohl jedoch, dass sie die Herausnahme aus der Pflegefamilie gut überstanden hat. Gleichfalls äußerte er seine fachliche Zustimmung zu der richterlichen Entscheidung zur Herausnahme, da sich die Bereitschaftspflegefamilie Scheberg gemäß eigener Aussagen nicht an die getroffenen Vereinbarungen gehalten hat. Zudem stelle ich ebenfalls ein völlig korrektes Verhalten des Pflegekinderdienstes fest. Der Bereitschaftspflegefamilie Scheberg wurde anfänglich keinesfalls der Kontakt untersagt, sondern es wurden gewisse Besuchsbedingungen vereinbart, die, wie schon angegeben, nicht eingehalten wurden. Erst nachdem dies bekannt war und nachdem Judith aus der Bereitschaftspflegefamilie herausgenommen wurde, wurde der Familie vorgeschlagen, zunächst auf einen Kontakt mit Ihnen zu verzichten, um ihr einen notwendigen inneren Abstand zum Geschehen zu ermöglichen. Der Kontaktabbruch war damit nicht zwingend vom Jugendamt verordnet, sondern beruht auf der Entscheidung der Familie Scheberg in Abwägung ihrer persönlichen Wünsche und Prioritäten. Sie monieren gleichfalls das nur einmalig stattgefundene Hilfeplangespräch innerhalb von 20 Monaten während des Aufenthaltes von Judith in der Bereitsschaftspflegefamilie Scheberg. Hier war die Situation zu berücksichtigen, dass ein Verbleib von Judith in dieser Familie bis zur endgültigen Entscheidung des Familiengerichtes abgewartet werden musste. Erst dann wäre eine weitere Hilfeplanung sinnvoll gewesen. Nach den nun getroffenen Entscheidungen des Gerichtes bezüglich der elterlichen Sorge sowie ihrer anderweitigen Unterbringung wird nun das Hilfeplanverfahren gemäß seinen gesetzlichen Vorgaben seinen Gang nehmen und künftig regelmäßig fortgeschrieben. Nach wie vor stelle ich fest, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fachlich korrekt verhalten haben und die notwendigen und erforderlichen Hilfen angeboten haben. Hierbei stand und steht das Wohl und die Interessen Ihrer Tochter Judith im Vordergrund. Mit freundlichen Grüßen K. (Leiter des Jugendamtes) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||