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Rheinische Post vom 09.12.2002 von Hildegard Chudobba (hch) Judith darf nicht bei ihrer Mutter leben Judith S., zweieinhalb Jahre alt, hat seit einem halben Jahr ihre Eltern nicht gesehen. Ihr Vater und ihre Mutter wissen nicht, wo sich Judith aufhält. Gewaltsam sind Judith und ihre Eltern durch richterlichen Beschluss getrennt worden. Ein schlimmer Justizirrtum ? Die einzige Rettung für Judith vor ihrer Mutter ? Judith S. wird am 29. April 2000 geboren. Ihre Mutter stammt aus einer gut angesehenen Mündelheimer Familie, hat sich in der katholischen Jugendarbeit engagiert, als Erzieherin in Kindergärten gearbeitet. Judiths Eltern sind das, was man gemeinhin als grundsolide und anständig beschreiben würde. Die Geburt ihrer Tochter könnte das Glück der Eltern perfekt machen, wäre da nicht die Tatsache, dass Judith altersgemäß nicht genug zunimmt. Das hat die Mutter bereits bei den Schwangerschafts-Untersuchungen erfahren und ihre Tochter dem Rat der Ärzte folgend in die Kinderklinik der Diakonie in Kaiserswerth einweisen lassen. Nach zwei Wochen kommt zu den Ernährungsstörungen noch Durchfall hinzu, durch einen Adenovirus nehmen die Ärzte in Kaiserswerth an und legen der Mutter nahe, sich mit ihrem Baby in die Bonner Uni-Kinderklinik zu begeben. Ebenso wie in Kaiserswerth, bleibt die Mutter auch in Bonn fast rund um die Uhr bei ihrem Töchterchen. In der Uni-Klinik wird weiter geforscht, was Judith fehlt. Den Virus hält man nicht für die Ursache des anhaltenden Durchfalls. Nach Wochen ergebnisloser Suche entsteht der Verdacht, Judiths Mutter habe ihrem Kind Abführmittel gegeben. Grund: Die Mündelheimerin leide an dem sogenannten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Das Duisburger Amtsgericht wird informiert, ordnet an, dass das Baby bei einer Pflegefamilie untergebracht wird. Gleichzeitig wird ein Gutachten in Auftrag gegeben um herauszufinden, ob Judiths Mutter tatsächlich selbst ihr Kind krank macht, um Aufmerksamkeit zu erregen. Nach 19 Monaten liegt das Ergebnis vor. Es hält die Erkrankung bei Judiths Mutter für möglich, keineswegs aber für gesichert. Das Familiengericht entscheidet auf Grundlage des Gutachtens im Mai diesen Jahres dennoch, dass Judiths Eltern das Sorgerecht entzogen und einem Vormund übertragen wird. Durch die Unterbringung in einer neuen, den Eltern nicht bekannten Pflegefamilie wird ausgeschlossen, dass Judiths Mutter und Vater ihr Töchterchen noch weiter sehen können. Die leiblichen Eltern legen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, um Judith wieder bei der ersten Pflegefamilie untergebracht zu wissen. Vergeblich. Die Großeltern beantragen im Juli, dass ihnen das Recht eingeräumt wird, ihr Enkelkind zu sehen. Die Entscheidung steht noch aus. Nach der Anhörung sind die Großeltern allerdings skeptisch. Denn der Vormund des Mädchens hatte vorgebracht, ein solcher Kontakt könnte auf die Psyche des Kindes destabilisierend wirken. Die Gefahr sei zu groß, dass über die Großeltern auch die Eltern wieder Kontakt zu Judith bekämen. Und ihrem Wunsch nach zumindest einem aktuellen Foto des Kindes solle besser nicht entsprochen werden. Denn es könnte sein, dass ein solches Bild Informationen über den Aufenthaltsort von Judith enthalte. |