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Wenn diese Seite nur den Aktivitäten (lat.
Tätigkeitsdrang, Wirksamkeit...) des Jugendamtes Duisburg vorbehalten
wäre, bräuchte man nicht viel Platz. Denn was dieses Jugendamt in den
20 Monaten, in denen ich bei den Schebergs lebte,
geleistet bzw. versäumt hat, war schon ein echtes Armutszeugnis.
Beispielhaft für die fragwürdige Handlungsweise dieser Behörde
ist das Antwortschreiben, welches mein Vater kurz
nach meiner anonymer Unterbringung auf sein Hilfegesuch erhalten hat.
Hierin zeigte sich einmal mehr das Bemühen des Jugendamtes Duisburg,
möglichst nicht in die Verantwortung genommen zu werden und sich
hinter der alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Familienrichters zu verstecken
- frei nach dem Motto: "Wir können nichts für sie tun,
entscheiden kann einzig das Familiengericht."
Dies hat weder etwas mit verantwortungsvollem Handeln gegenüber Kindern
zu tun, noch haben für das Jugendamt mein Wohl und meine
Wünsche in irgendeiner Weise eine entscheidende Rolle gespielt.
Wie
gering das Interesse in der Verwaltung der Stadt Duisburg war, diese Mißstände einmal kritisch zu untersuchen bzw.
gar zu ändern, verdeutlicht der chronologische Ablauf einer
formellen Dienstbeschwerde:
1. Schritt (24.06.2002): Dienstbeschwerde bei der
Oberbürgermeisterin der Stadt Duisburg als Oberste Dienstherrin des
Jugendamtes.
2. Schritt (27.06.2002): Antwort der Oberbürgermeisterin mit dem Hinweis, dass die
Beschwerde an den zuständigen Dezernenten weitergegeben wurde.
3. Schritt (18.07.2002): Nachdem der zuständige Dezernent die Bearbeitung
der Beschwerde an den Leiter des Jugendamtes weitergegeben hat, folgt der Antwortbrief
des Jugendamtsleiters.
4. Schritt (21.07.2002): Da hierin nicht auf die einzelnen Beschwerdepunkte eingegangen
wurde, Nachfrage meines Vaters, ob wirklich allen
Mitarbeitern fachlich korrektes Handeln bestätigt werden kann.
5. Schritt (29.07.2002): 2. Antwortwortbrief des
Jugendamtsleiters mit der Bestätigung, dass alle involvierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "fachlich korrekt" gehandelt
haben, wobei man anmerken muss, dass ausschließlich die beschuldigten
Mitarbeiter zu den Vorwürfen befragt wurden und keine zweite Meinung
(z.B. von meiner Pflegefamilie) eingeholt wurde...
Wenn
also Hilfe und Unterstützung von Familien letztendlich an der fehlenden
Motivation der zuständigen Jugendamtsmitarbeiter scheitert und es einzig
von deren Gutdünken abhängt, wem man überhaupt Hilfen
anbietet, dann wird es höchste Zeit, dass man vor dieser Willkür
endlich wirksam geschützt wird und es klare, transparente (!!)
Kontrollmechanismen in den Jugendämtern gibt.
Bezeichnend für die Kritikunfähigkeit bzw. für die mangelnde
Einsichtsfähigkeit dieses Jugendamtes, war das Schreiben vom 13.05.2003, in welchem meine dritte (!!!)
Fremdunterbringung innerhalb eines Jahres angekündigt wurde. Kein Wort
der Selbstkritik, dass es das Jugendamt Duisburg war, welches vor dem
Hintergrund eines schwebenden Verfahrens, die ausgewählte Pflegefamilie
F. als bestens geeignet bezeichnete. Kein Wort des Bedauerns, dass meine
psychische Verfassung (Albträume etc.) vom Jugendamt mitverursacht wurde. Und keinerlei Anzeichen von
Einsichtsfähigkeit, dass ich, entgegen anderslautender Behauptungen, in
über einem Jahr der Fremdunterbringung keine verlässlichen
Bindungen aufgebaut hatte.
Stattdessen wurde die ganze Schuld meinen "bösen" Eltern
zugeschoben, die die "unverschämte" Frechheit besaßen,
sogar öffentlich um mich zu kämpfen und die sich bis zuletzt nicht
den teilweise unwissenschaftlichen Schlussfolgerungen eines selbsternannten
Münchhausen-Experten anschließen wollten.
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Die schlimmen Auswüchse dieser Behördenwillkür,
bei denen - neben dem "Fall Pascal" aus Saarbrücken - in den
Fällen "Ceylan" (weitere Infos unter
www.vergewaltung.de _ Fallberichte _ Behördenwillkür _ Duisburg)
auch das Duisburger Jugendamt eine unrühmliche Rolle spielte, zeigen,
dass mein Schicksal kein Einzelfall war und man sich niemals mit der
stereotypen Antwort der Vorgesetzten „die Sachbearbeiter haben stets
fachlich korrekt gehandelt" zufrieden geben darf.
So gegensätzlich die beiden Duisburger Fälle auf den ersten Blick
auch erscheinen mögen, sie machen leider sehr eindrucksvoll deutlich,
dass der Willkür in unseren Jugendämtern Tür und Tor
geöffnet sind und dass es selbst für eklatantes Fehlverhalten bislang
keine Konsequenzen zu befürchten gab - der Fall Ceylan ist ein trauriges
Beispiel hierfür...
Kinder und Familien sind viel zu wichtig, um von unmotivierten
und überforderten "Sach"-bearbeitern einfach nur verwaltet zu werden...
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