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Rheinische Post vom 09.12.2002 Jugendamt setzte Anordnung des Gerichtes um Kontakt weit über das übliche Maß hinaus Wir haben seinerzeit die Anordnung des Familiengerichtes, Judith in eine Pflegefamilie unterzubringen, vollzogen und nicht von uns aus gehandelt", sagt Thomas Krützberg, Leiter des Duisburger Jugendamtes. Den Eltern des kleinen Mädchens sei in der Zeit, als Judith erstmals in einer Pflegefamilie untergebracht war, weit über das übliche Maß hinaus (nahezu täglich mehrere Stunden) Gelegenheit gegeben worden, Kontakt zu Judith zu halten. Die Pflegeeltern seien über die Hintergründe informiert gewesen. Das Jugendamt habe ausführlich mit den leiblichen Eltern gesprochen. Worüber Krützberg nicht redet, wohl aber der Anwalt von Judiths Mutter: Bei der ersten Pflegefamilie habe sich das Kind prächtig entwickelt. Der Kinderarzt, zu dem die Pflegeeltern gegangen seien, habe - obwohl Judiths Mutter intensiven Kontakt zu ihrer Tochter hatte - keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass sie ihrem Baby - wie auch immer - Schaden zufügt. Erfahrungen im Umgang mit an Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom erkrankten Müttern hat das Jugendamt nicht. Das ist der allererste Fall." Festzustellen, ob die Mutter tatsächlich darunter leide, das sei auf keinen Fall Aufgabe des Jugendamtes und seiner Mitarbeiter, sondern nur die der Fachleute. Im übrigen verweist Krützberg auf das Gutachten, das dies für möglich hält. Und er macht aufmerksam auf die im Internet veröffentlichten Äußerungen des Leipziger Professors Kleemann. (hch) |