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Nichts dazu gelernt Zur Rückkehr von Judith Schäfer in ihre Familie Noch im Gerichtssaal des OLG Düsseldorf haben sowohl der Vertreter des Jugendamtes als auch die Vormünderin und die Verfahrenspflegerin allenfalls einer erweiterten Besuchsregelung zugestimmt, aber unter keinen Umständen einer Familienzusammenführung. Und noch einen Monat nach Judiths glücklicher Rückkehr hat der ehemals zuständige Amtsrichter beide Großelternpaare in einem zynisch anmutenden Brief an ihre besondere Fürsorgepflicht" für Judiths Gesundheit erinnert. Kein Wort der Entschuldigung, dass er es war, der soviel Leid über Judiths kleine Seele gebracht hat; kein Wort der Selbstkritik, dass er es war, der sich voreilig der Modediagnose Münchhausen-Syndrom" anschloss und viele entlastende Faktoren willkürlich ignoriert hat. Fakt ist, dass die jetzt zur Schau gestellte Menschlichkeit des Amtsgerichts ausschließlich auf Druck des OLG zustande gekommen ist. Ohne unseren zermürbenden Kampf durch die Instanzen wäre Judith immer noch anonym irgendwo in Deutschland untergebracht. Wie viele Kinder, deren Eltern nicht diese Kraft und Unterstützung haben, leben zu Unrecht in Heimen?? Wenn der Vorsitzende OLG-Richter die gesamte Vorgehensweise des Amtsgerichts verfassungsmäßig bedenklich erachtet, hinterlässt dies einen sehr bitteren Beigeschmack. Es gab immerhin zwei Gutachten, die den Münchhausen-Verdacht sehr in Zweifel zogen, und ein Gutachten, welches den Verdacht zwar nicht entkräften" (aber auch nicht belegen) konnte. Die völlig unkorrekte Aussage des Amtsgerichtsdirektors zeigt, dass man keineswegs bereit ist, die eklatanten Fehler selbstkritisch aufzuarbeiten. Bernd Schäfer Vater von Judith |