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Rheinische Post vom 09.12.2002 Anwalt wirft dem Duisburger Amtsgericht rechtswidriges Verhalten vor Möglicherweise der Mutter tiefes Unrecht angetan Die Eltern von Judith S., die selbst schweigen, haben den Dinslakener Anwalt Gerald Schädlich mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt. Der Jurist nennt eine ganze Reihe von Ungereimtheiten, denen er nachgehen wird. Zum Beispiel das Gutachten: Zwei Psychologen haben gemeinsam meine Mandantin begutachtet." Bei der Anhörung habe der Gutachter eingeräumt, dass seine Kollegin zunächst anderer Auffassung gewesen sei als er. Und er habe erklärt, dass Judiths Mutter möglicherweise ein tiefes Unrecht angetan werde." Auf andere Inhalte des Gutachtens, so Schädlich, nach denen der Leiter der Uni-Kinderklinik Bonn behandlungsbedürftig sei und ein übersteigertes Selbstwertgefühl habe, sei das Gericht in Duisburg nicht eingegangen. Der Anwalt will erfahren haben, dass der Klinikchef vor dem Fall Judith" gerade erst in einem angeblichen Münchhausen-Stellvertreter-Fall eine Niederlage erlitten habe. Obwohl diese Krankheit ausgesprochen selten ist, will dieser Professor schon rund zehn Fälle nachgewiesen haben, Das ist sehr seltsam". Wochenlang sei der Säugling nur mit Flüssignahrung ernährt worden. Just zu dem Zeitpunkt, als die Eltern wegen des Verdachtes gegen die Mutter nicht mehr zu ihrem Kind durften, habe Judith festere Nahrung bekommen. War dies der Grund dafür, dass sich der Gesundheitszustand des Baby rapide verbesserte? Vorgehen wird der Rechtsanwalt gegen das nach seiner Einschätzung rechtswidrige Verhalten des Amtsgerichtes Duisburg, das ohne Anhörung der Eltern Judith in eine Pflegefamilie unterbringen ließ. Beim Oberlandesgericht hat er zudem Beschwerde eingelegt mit dem Ergebnis, dass dieses nun eine Beweisanordnung erlassen hat. Denn bei zwei Test im Krankenhaus war festgestellt worden, dass der Säugling an einer Laktose-Unverträglichkeit leidet, eine mögliche Ursache für Durchfall. Warum die Bonner Kinderärzte ungeachtet dieser Ergebnisse die Laktose-Intoleranz als Ursache ausgeschlossen haben, statt dessen den Vorwurf erhoben, die Mutter leide am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom, soll nun geklärt werden. Schädlich vertritt auch die Interessen der Großeltern, die bei Gericht erreichen wollen, dass sie ihr Enkelkind sehen dürfen. Es ist schon menschenverachtend, wenn der Vormund, eine Rechtsanwältin, den Kontakt unterbinden will, weil er auf das Mädchen destabilisierend wirken könnte und den Großeltern quasi abverlangen will, dass sie den Kontakt zu ihrer eigenen Tochter abbrechen müssten, , wenn sie ihr Enkelkind sehen wollten." Total abwegig sind für ihn auch die Gründe gegen ein aktuelles Foto vom Kind mit dem Hinweis, es könne Rückschlüsse auf den geheim gehaltenen Aufenthaltsort der kleinen Judith zulassen.(hch) |