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Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 09.04.2003 Mitten im kaukasischen Kreidekreis Familienrichter Folker Nießalla setzt sich in Sorgerechtsfragen für die Rechte der Kinder ein Von Cordula Baldauf Becker gegen Becker - das war ein Mix aus Seifenoper und Rosenkrieg. Die Welt schaute Bobbele" bei der Trennung zu und spekulierte heftig, wer den Kampf um die Söhne gewinnen würde. Bei Familienrichter Folker Nießalla (59) spielen sich solche und ähnliche Dramen tagtäglich ab. Tatort Duisburg, nicht Florida. Und kein Scheinwerferlicht in Sicht. In deutschen Gerichtssälen werden Kämpfe um die Kinder hinter verschlossenen Türen ausgefochten. In Amerika ist das anders", sagt Nießalla. Da heiße es Spot an, wenn der Streit um den Nachwuchs nur medienwirksam genug sei. Wenn man Folker Nießalla fragt, was er am schlimmsten findet in seinem Job, dann antwortet er: Dieses Gezerre um die Kinder, das geht einem an die Nieren." So schnell und direkt kommt das, da hat man den Eindruck: Es trifft ihn, wenn streitende Eltern das Kindeswohl" im Munde führen und in Wirklichkeit etwas ganz anderes meinen. In seinem Arbeitsalltag hat der Familienrichter mit Themen zu tun, die in jeder Talkshow mit Begeisterung durchgekaut werden. Er urteilt in Unterhalts- und Sorgerechtsprozessen, entscheidet über den Zugewinnausgleich, legt Umgangs- und Besuchsregelungen fest oder leitet Verhandlungen, in denen es um die Frage geht: Wer ist eigentlich der Vater? Doch viel zu oft erlebt Folker Nießalla die Geschichte von Brechts Kaukasischem Kreidekreis" live und in Farbe. Er erlebt Eltern, die an ihren Kindern ziehen - und daher ist Familienrecht auch ein Gebiet, auf dem Fingerspitzengefühl gefragt ist. Denn der alltägliche Ehewahnsinn endet nicht bei der Scheidung. Manchmal geht es in den Familien um Missbrauch und Misshandlungen, manchmal meldet sich das Jugendamt mit einem Verdacht bei Folker Nießalla, manchmal rufen Ärzte oder Sozialarbeiter an. Und dann muss der Richter sein staatliches Wächteramt" ausführen und die Rechte der Kinder durchsetzen. Wenn er Jungen und Mädchen in Gefahr wähnt, muss er ermitteln, mit Psychologen, Ärzten, Eltern und dem Kind sprechen. Und dann über das Schicksal der Jungen und Mädchen entscheiden: Sind die Kinder in einer Pflegefamilie am besten aufgehoben, im Heim - oder bei den Eltern? Bei uns ist die Beweisführung anders als im Strafrecht. Es gibt zu schützende Personen im Familienrecht", erläutert Nießalla. Und in seinem Beschützer-Dienst, da hat der Richter schon vieles gesehen. Verwahrloste Wohnungen, der Dreck zehn Zentimeter hoch, mitten drin die Kinder. Eltern, die ihren Nachwuchs schlugen und die alte Ausrede von der Treppe und dem Sturz bemühen. Oder Väter, die sich an kleinen Mädchen vergingen. Und manchmal, wenn auch selten, da kommt der umgekehrte Fall vor - der Missbrauch mit dem Missbrauch". Frauen behaupten dann, ihre Männer würden sich an den Kindern vergreifen. Damit erhoffen sie sich bessere Karten im Sorgerechtsprozess", so Nießalla. Da bleibt häufig nur eins: Die Kinder anhören und eine Atmosphäre schaffen, in der sich die Jungen und Mädchen trauen, ihre Gefühle zu schildern. Was sagt denn dein Bauch?", fragt Richter Nießalla oft. Der hat Angst." Bis zur Selbstverleugnung würden sich manche Kinder für die Eltern verantwortlich fühlen und die eigenen Wünsche zurück drängen, fühlten sich schlicht überfordert mit der Scheidung. Im kaukasischen Kreidekreis, wenn zwei an einem Kind zerren, ist eben für den Nachwuchs nur noch Platz für Ängste. |