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OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Aktenzeichen... In der Familiensache betreffend die am 29.4.2000 geborene Judith Schäfer Es soll Beweis erhoben werden, 1. ob auszuschließen ist, dass die bei Judith Schäfer festgestellten hohen Sorbit-Konzentrationen im Stuhl aufgetreten sind infolge der von der Universitätsklinik Bonn verabreichten normalen Standardinfusionen oder der speziell für Judith präparierten Mischinfusionen, bejahendenfalls 2. ob die von der Universitätsklinik Bonn festgestellten osmotischen Lücken unter Berücksichtigung von Verlauf und Behandlung der Erkrankung Judiths nur mit einer hohen Fremdzuführung von Sorbit/Sorbitol erklärt werden können, 3. wie Judith die erforderlichen Mengen zugeführt worden sein können (oral? i.v.? per Klistier?) 4. ob - je nach Form der Zuführung - bei Judith notwendig bestimmte Auffälligkeiten hätten eintreten müssen (z.B. ständige Bauchschmerzen, harter Bauch, Veränderung/Verletzung der Darmschleimhaut), die nicht den gebotenen Niederschlag in den Krankenunterlagen gefunden haben, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Mit der Erstattung des Gutachtens wird beauftragt Prof. Dr. V. Universitätskinderklinik Essen 45122 Essen Düsseldorf, 25. Juli 2002 1. Familiensenat Zugleich für VRaOLG Dr. A. K. Dr. K. RaOLG RaOLG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||