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OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Aktenzeichen... Amtsgericht Duisburg In der Familiensache betreffend das Kind Judith Schäfer, geboren am 29.04.2000, Beteiligte: 1. die Kindeseltern Uta Schäfer und Bernd Schäfer, 47259 Duisburg... Beschwerdeführer, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schädlich und Tenkamp in Dinslaken, 2. die Vormünderin des Kindes, Rechtsanwältin Birgit Clören-Stolze, 47058 Duisburg... 3. die Verfahrenspflegerin des Kindes, Dipl.-Sozialpädagogin Raabe, Caritasverband Duisburg, 47051 Duisburg... 4. Jugendamt Duisburg-Süd, 47049 Duisburg... wird dem Kindesvater im Wege der einstweiligen Anordnung gestattet, an den Besuchstagen von Judith bei den Großeltern anwesend zu sein. Gründe: Es entspricht dem Wohl von Judith, eine persönliche Beziehung zu ihrem Vater aufrecht zu erhalten; Anhaltspunkte für das Kind gefährdende Verhaltensweisen seitens des Kindesvaters liegen nicht vor. Die Bedenken der Vormünderin, Judiths psychische Verfassung sei gefährdet, wenn sie ihren Vater zunächst sehe und der Kontakt später wieder unterbunden werde, sind nicht gerechtfertigt. Denn unabhängig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens wird dem Kindesvater ein Umgangsrecht mit seiner Tochter zuzubilligen sein. Düsseldorf, 22.9.2003 Oberlandesgericht, 1. Senat für Familiensachen Dr. A. Dr. S.-F. Dr. F. VRaOLG RinaOLG RiaAG
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