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OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf Rechtsanwälte Schädlich pp. 46535 Dinslaken Datum 02.09.2003 Geschäftsnummer: ... Ihr Zeichen: ... Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, in der Familiensache Schäfer u.a. erwägt der Senat zur Aufrechterhaltung der Vater-Tochter-Beziehung den Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend, dass dem Kindesvater gestattet wird, an den Besuchstagen von Judith bei den Großeltern anwesend zu sein. Derzeit ist noch nicht abzusehen, wann eine abschließende Entscheidung ergehen kann. Aus den im Termin vom 08.07.2003 erörterten Gründen dürfte es geboten sein, jedenfalls dem Kindesvater den Kontakt zu Judith zu ermöglichen. Gelegenheit zur Stellungnahme besteht binnen zwei Wochen. Mit freundlichen Grüssen Dr. A. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
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