OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF



Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf

Rechtsanwälte Schädlich pp.

46535 Dinslaken

                                                                                                                                 Datum     02.09.2003
                                                                                                                                 Geschäftsnummer: ...

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Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

in der Familiensache
Schäfer u.a.


erwägt der Senat zur Aufrechterhaltung der Vater-Tochter-Beziehung den Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend, dass dem Kindesvater gestattet wird, an den Besuchstagen von Judith bei den Großeltern anwesend zu sein.

Derzeit ist noch nicht abzusehen, wann eine abschließende Entscheidung ergehen kann. Aus den im Termin vom 08.07.2003 erörterten Gründen dürfte es geboten sein, jedenfalls dem Kindesvater den Kontakt zu Judith zu ermöglichen.

Gelegenheit zur Stellungnahme besteht binnen zwei Wochen.


Mit freundlichen Grüssen
Dr. A.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht