Anmerkungen zum "Spiegel-TV" - Bericht vom 31.08.2003, 22:10 Uhr

Wenn ein "Münchhausen-Fachmann" sein angekratztes Image durch öffentliche Auftritte aufzupolieren versucht, so ist diese persönliche Entscheidung zu respektieren.

Dennoch sollten einige Missverständnisse ausgeräumt werden:

1) Professor Dr. Michael J. Lentze ist keinesfalls ein unbeteiligter, neutraler "Münchhausen-Fachmann", sondern derjenige, der durch sein vorschnelles und auf Münchhausen fixiertes Handeln das Gerichtsverfahren um Judith Schäfer selbst ausgelöst hat.

2) Der in dem Beitrag eingeblendete Text-Auszug bezüglich des angeblichen "Nachweises" von Bisacodyl ist keinesfalls eine sachverständige Stellungnahme, sondern die persönliche, unwissenschaftliche Aussage des Herrn Professor Dr. Michael J. Lentze selbst.

3) In der besagten Stuhlprobe wurde mitnichten Bisacodyl nachgewiesen, wie das von Herrn Professor Dr. Michael J. Lentze selbst beauftragte Institut für Pharmazeutische Chemie richtigerweise festgestellt hat (siehe Auszug aus dem Schreiben).

4) Darüber hinaus ist die Entnahme dieser besagten Stuhlprobe selbst merkwürdigerweise in keiner Krankenakte dokumentiert, wie der vom OLG Düsseldorf beauftragte Gutachter Professor Dr. V. richtigerweise festgestellt hat (siehe Auszug aus dem Gutachten).

Die äußerst wichtige und längst überfällige öffentliche Münchhausen-Diskussion, darf nicht dazu führen, dass einige selbsternannte Münchhausen-Fachleute in eine Münchhausen-Hysterie verfallen und jede unklare Diagnose mit diesem Syndrom gleichsetzen... Falsches Handeln ist mindestens genauso (!!) katastrophal wie Wegschauen, doch leider wird diese Tatsache von den "Fachleuten" stets ausgeblendet.