HERMANN JOSEF SCHERER
- PFARRER i.R. -

Auf dem Hunsrück 21
47259 Duisburg

Duisburg, den 09.07.2002



Oberlandesgericht
Düsseldorf



Sehr geehrte Damen und Herren!


Die Darstellung der Situation der Familie Schäfer lässt mich die Bitte aussprechen, alles in Ihrer Möglichkeit stehende zu tun, um eine akzeptable Lösung kurzfristig anzustreben. Der Stand der juristischen Schritte unterliegt sicherlich keinem Zweifel. Im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes möchte ich jedoch anmerken, dass die am 17. Mai 2002 herbeigeführte Situation - der abrupte Abbruch der Zuständigkeit der bisherigen Bezugspersonen und die damit verbundene „anonyme" Unterbringung des Kindes eine nicht nachvollziehbare Entscheidung für alle dadurch Betroffenen ist.

Bei aller Rechtmässigkeit der Entscheidung anhand von Gutachten scheint mir die personale Bindung zwischen dem Kind und seinen Eltern bzw. der Pflegefamilie zu wenig einbezogen zu sein, zumal diese Situation nunmehr fast zwei Monate besteht, abgesehen von der nun fast zweijährigen psychischen Belastung der Eltern des Kindes durch die juristischen und medizini-schen Abklärungsvorgänge.

Ich kenne die Mutter des Kindes von Geburt an. Als Pfarrer der Gemeinde konnte ich sie in allen Phasen ihres Lebens bis heute begleiten. Ich habe ihre engagierte Mitarbeit in der Gemeinde, besonders im Kinder- und Jugendbereich, geschätzt. Es macht mich einfach betroffen, sie nun in der langen Phase der Unsicherheit immer wieder neuen Rückschlägen ausgesetzt zu sehen.

Im Hinblick auf das Wohl des Kindes und seiner Eltern bitte ich um eine Entscheidung, die der Eltern-Kind-Beziehung angemessen ist.

Mit freundlichen Grüssen

H. Scherer