Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
                                 Zentrum für Kinderheilkunde         Anstalt des öffentlichen Rechts


Herrn Richter N.                                                                             14.03.02
Amtsgericht Duisburg - Familiengericht -
- Zweigstelle -
Kardinal-Galen-Str. 124

D-47058 DUISBURG


Familiensache Schäfer, Judith ./. Eheleute Schäfer


Sehr geehrter Herr N.,

beiliegend übersende ich Ihnen die Kopien der Verlaufsakten nach dem 29.9.2000 sowie einen Auszug aus den Apothekenlieferungen an die Universitäts-Kinderklinik, Station III und die Verordnung von Zofran.

Aus diesen Unterlagen geht eindeutig folgendes hervor:
1. Judith wurde nach der Trennung von der Mutter zunächst mit Neocate weiter ernährt, die Durchfälle traten hierunter nicht mehr auf
2. Das Paracetamol-Präparat, das in unserer Klinik eingesetzt wurde ist „Ben-u-ron-Saft". Dieser enthält kein Sorbit. Das Medikament Zofran wurde als intravenöses Produkt verabreicht. Dieses Produkt enthält im Gegensatz zur Trinklösung kein Sorbit!
3. Die Kopie der Analysebefunde aus Giessen. Die geringere angegebene Konzentration von 50mg Sorbit in 80mg Stuhl-Trockengewicht bzw. 2g Feuchtgewicht bedeutet, dass bei einer täglichen Stuhlmenge von 200ml vermutlich mehrere Tausend Milligramm Sorbit zugeführt worden sind.
4. Nach völligem Gedeihstillstand kam es nach der Trennung zu einem rapiden Aufholwachstum.

Die Argumentation von Herrn RA Schädlich, dass die Durchfälle nicht durch Sorbit verursacht worden sein können, da sonst tödliche Mengen von Paracetamol hätten verabreicht werden müssen, beruht auf einem Zirkelschluss der von vornherein beinhaltet, dass das Sorbit aus Medikamenten stammt und nicht aus einer anderen Quelle.

Die Stationsschwester der Station III, Sr. Hanni hat mir gestern bestätigt, dass das Kind fast ausschließlich durch die Mutter gefüttert wurde, die Schwestern seien praktisch „nicht an das Kind herangekommen".

Aus meiner Sicht muss unsere damalige Diagnose in keiner Weise korrigiert werden. Ich bedaure sehr, dass Judith durch das ganze Geschehen derart in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

B.
Oberarzt