|
Stellungnahme an das Amtsgericht Caritasverband für die Stadt Duisburg e.V. Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche An das Amtsgericht Duisburg Familiengericht z.Hd. Herrn Nießalla Kardinal-Galen-Str. 124 - 130 47058 Duisburg Duisburg den 08.05.2002 Familiensache: Judith Schäfer, geb. 29.04.2000 Aktenzeichen:....... Verfahrenspflegschaftsbeschluß: 04.10.2000 Sehr geehrter Herr Nießalla, im folgenden möchte ich die, von Ihnen gegebene Möglichkeit zur Stellungnahme nutzen und kurz meine Haltung und Meinung zum o.g. Fall skizzieren. Wie ich schon in der Anhörung vom 13.03.2002 deutlich gemacht habe, halte ich eine Rückführung von Judith zu ihren Eltern aus Sicht der Verfahrenspflegschaft für nicht diskutabel. Aufgrund der Ergebnisse des psychologischen Gutachtens und der medizinischen Erkenntnisse und Befunde rege ich in meiner Funktion als Verfahrenspflegerin für Judith eine Unterbringung in einem langfristig angelegten Dauerpflegeverhältnis an. Judith befindet sich bedauerlicherweise seit mehr als eineinhalb Jahren in einer Bereitschaftspflegefamilie". Damit sie endlich zur Ruhe kommen und einen neuen, kontinuierlichen, verläßlichen und geschützten Lebensmittelpunkt finden kann, halte ich es für erforderlich, daß es zu einer Aussetzung der Besuchskontakte kommt. Nach all der Unruhe und unklaren Perspektiven für das Kind erachte ich ein solches Vorgehen aus entwicklungspsychologischer Sicht im Hinblick auf die weitere physische und psychosoziale Entwicklung von Judith für unbedingt erforderlich. Den Eltern sollte meiner Meinung nach die Möglichkeit offen stehen, über das Jugendamt Informationen über die Entwicklung von Judith bekommen zu können. Mit freundlichen Grüßen Raabe Dipl. Sozialpädagogin xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Stellungnahme an das OLG Caritasverband für die Stadt Duisburg e.V. Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Oberlandesgericht Düsseldorf 1. Senat für Familiensachen Postfach 30 02 10 40402 Düsseldorf 04.06.2002 Familiensache: Schäfer ./. Schäfer Aktenzeichen:....... Ihr Schreiben vom: 29.05.2002 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 04.10.2000 bin ich als Verfahrenspflegerin in dem o.g. Fall tätig. Hinsichtlich der Beschwerde der Anwälte Schädlich/Tenkamp ist aus Sicht der Verfahrenspflegschaft zu dem Antrag der Rückführung in die Pflegefamilie folgende Stellungnahme abzugeben: Ohne Zweifel haben die Eheleute Scheberg ihre Aufgabe, Judith vorübergehend ein zu Hause zu geben sehr Ernst genommen und alles, in ihren Kräften stehende getan, um diese Aufgabe gewissenhaft und gut auszuführen. Dennoch ist es aus Sicht der Verfahrenspflegschaft hier zu einer, dem Kind nicht von Vorteil gereichenden Solidarisierung mit den leiblichen Eltern Judiths gekommen. Betrachtet man das Krankheitsbild des MBPS wird deutlich, daß PatientInnen mit dieser Störung es schnell und gut schaffen, andere, mehr oder weniger peripher beteiligte Personen für sich und ihre Sache zu gewinnen und somit zu instrumentalisieren. Das aber hätte den Pflegeeltern im vorliegenden Fall nicht passieren dürfen, da sie sehr wohl über die Hintergründe des Vorwurfs gegen die leibliche Mutter und die damit theoretisch verbundenen Gefahren für Judith informiert waren. Trotz des Wissens haben die Pflegeeltern entgegen der Absprache mit dem Jugendamt tägliche Besuchskontakte in ihrer Wohnung zwischen Judith und ihren leiblichen Eltern stattfinden lassen. Seit dem 28.05.2002 ist mir bekannt, daß die Pflegeeltern Scheberg Judith seit Herbst 2001 zwei mal pro Woche jeweils über einen ganzen Tag Judith ohne ihre Beaufsichtigung in die Obhut ihrer leiblichen Eltern, der Eheleute Schäfer gegeben haben. In einem Telefonat am 03.06.2002 bestätigte Frau Scheberg dieses, indem sie angab, daß das ein bis zweimal vorgekommen sei, im weiteren Verlauf des Gespräches räumte sie dann eine Häufigkeit von ca. acht mal ein. Allerdings sei bei diesen Kontakten immer der leibliche Vater dabei gewesen und es sei auch nichts passiert. Das bedeutet, daß die Pflegeeltern Judith trotz der vorhandenen Informationen über die Hintergründe des Krankheitsbildes MBPS und die damit verbundene Brisanz immer wieder in Situationen gebracht haben, die für das Kind in hohem Maße psychisch und physisch gefährdend waren. Diese Tatsache und die Aussage der Pflegemutter, daß nichts passiert sei, zeigt meiner Ansicht nach sehr deutlich, daß die Pflegeeltern nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die Situation und die damit verbundenen Gefahren für Judith zu überblicken, geschweige denn im Nachhinein ein Problembewußtsein bzgl. der gefährdenden Lage, in die sie Judith gebracht haben zu entwickeln. Die Eheleute scheinen gänzlich die professionelle Distanz verloren zu haben, die es unbedingt aufzubringen gilt, wenn sie sich bereit erklären, die Pflegschaft für ein Kind mit einem solchen familiären Hintergrund zu übernehmen. Es ist natürlich deutlich, daß es durch die Herausnahme aus der Pflegefamilie zu einem erneuten, sicherlich Spuren hinterlassenden Kontaktabbruch für Judith gekommen ist. Allerdings gilt es hier diese Tatsache und die einer erneuten bzw. anhaltenden Gefährdung des Kindes in der Pflegefamilie gegeneinander abzuwägen. Der Schutz Judiths ist eindeutig an die erste Stelle zu setzen. Denn es ist nicht davon auszugehen, daß die Pflegeeltern es schaffen werden, sollte es zu einer Rückführung in deren Haushalt kommen, sich in Zukunft so von den leiblichen Eltern zu distanzieren, daß Judiths Schutz in psychischer und physischer Hinsicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Aufgrund der vorliegenden Fakten kommt eine Rückführung Judiths in die Pflegefamilie Scheberg aus Sicht der Verfahrenspflegschaft nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen Raabe Dipl. Sozialpädagogin
|