S & T                                                               
                                                                                                                              Rechtsanwälte




Amtsgericht Duisburg - Familiengericht
- Zweigstelle -
Kardinal-Galen-Str. 124 - 130


47058 Duisburg


                                                                                                                               18.08.2003


In der Familiensache
Ehel. Reicherts ./. Clören-Stolze
Aktenzeichen...


wird auf die gerichtliche Zuschrift vom 11.08.03 mitgeteilt, dass sich der Antrag vom 30.04.2003 hinsichtlich der Ziffer 2 erledigt hat.

Was die Ziffer 1 anbelangt, so wird der Antrag ausdrücklich aufrechterhalten. Die Antragsteller sind aufgrund unterschiedlicher Informationen über die Entwicklung Judiths im letzten Jahr völlig verunsichert und haben gerade aufgrund der nunmehr gestatteten Besuchskontakte ein gesteigertes Interesse an einem konkreten und ausführlichen Entwicklungsbericht über Judith.

Dies gilt zunächst vor allem hinsichtlich der psychischen Entwicklung während Judiths Odyssee durch Heime und Pflegefamilien, nachdem sie aus dem geschützten Umfeld ihrer bisherigen Welt bei der Pflegefamilie Scheberg ohne Ankündigung herausgerissen wurde.

Von der Antragsgegnerin war ein stetiges „Es geht Judith gut" zu hören, was naturgemäß nicht als befriedigende und erschöpfende Auskunft über den psychischen Zustand Judiths angesehen werden kann.

So wird in dem Gutachten des Prof. Dr. V. ja auch das Bild eines psychisch gestörten, da völlig entwurzelten Kleinkindes entworfen. Allerdings basiert diese Einschätzung des Prof. Dr. V. ja auch ausschließlich auf den Schilderungen des Pflegevaters, der Judith loswerden wollte.

Die Mitarbeiter der Einrichtung, in der Judith nunmehr untergebracht ist, können keine psychische Auffälligkeit, die über das hier anzunehmende Maß hinausginge, erkennen.

Diese Verunsicherung der umgangsberechtigten Antragsteller muss zum Wohle von Judith und zur zwanglosen Gestaltung der Umgangskontakte möglichst umgehend ausgeräumt werden.

Aber der Entwicklungsbericht darf bei der psychischen Entwicklung Judiths nicht halt machen.

So waren die Antragsteller bei dem Besuchskontakt auch erschrocken, wie groß das Angiom unter Judiths rechtem Arm geworden ist.

Das Angiom war bereits der Frau Scheberg aufgefallen, die sich damit zunächst zu Judiths Kinderarzt Dr. Graebe begab, der sie schließlich ans Marien Hospital - Universitätsklinik Herne verwies, wo dieses Lymphangiom diagnostiziert wurde.

Dies war der Antragsgegnerin auch bekannt, da ihr nicht nur sämtliche Krankenunterlagen übergeben wurden, sondern sie seitens Frau Scheberg auch ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass das Angiom beobachtet werden muss.

Die Antragsteller müssen wissen, was es mit diesem Angiom auf sich hat und ob es - wie ärztlicherseits angeordnet - unter ständiger ärztlicher Beobachtung stand und wie der therapeutische Stand der Dinge ist. Aus Furcht, Judith evtl. Schmerzen zuzufügen hatten sich die Antragsteller kaum getraut, Judith unter dem Arm anzufassen, um sie z.B. auf den Arm zu heben oder sie - was Kleinkindern erfahrungsgemäß große Freude bereitet - in die Luft zu werfen und unter den Armen aufzufangen.

Bei einem derart großen Angiom ist es hier schlichterdings unverständlich, wie die Antragsgegnerin in Kenntnis der beginnenden Umgangskontakte nicht von sich aus den Kontakt zu den Antragstellern gesucht hat, um derartige Dinge anzusprechen und abzuklären.

Insofern wird Verständnis dafür erbeten, dass es dringend erforderlich ist, den Antrag zu 1. aufrecht zu erhalten und möglichst umgehend darüber zu befinden.


E.T.