Bernd Schäfer

47259 Duisburg








Rechtsanwältin
Birgit Clören-Stolze

47058 Duisburg
                                                                                                                                      Duisburg, 23.06.03




Betr.: Krankenversicherung unserer Tochter Judith
Ihr Schreiben vom 11.06.2003



Sehr verehrte Frau Rechtsanwältin,

hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres o.g. Schreibens.

Selbstverständlich bin ich gerne bereit auf Ihren Vorschlag einzugehen und unsere Tochter Judith in die gemeinsame Familienkrankenversicherung aufzunehmen, auch auf die Gefahr hin, dass das Gericht Ihre Vorgehensweise als eine Instrumentalisierung Ihrerseits ansehen könnte.

Bezüglich der angeforderten Krankenversicherungskarte möchte ich jedoch anmerken, dass Ihnen (und Herrn Z. vom Pflegekinderdienst) die besagte Karte bereits am 17.05.2002 durch die Pflegefamilie Scheberg übergeben wurde. Über diese Karte muss Judith schon bei ihrem ersten Heimaufenthalt versichert gewesen sein.

Die BKK bekommt ab dem 1.7.2003 allerdings einen neuen Namen und die bisherige Versichertenkarte verliert sodann ihre Gültigkeit. Aus diesem Grunde hat mir die Krankenkasse auch für Judith eine neue Versichertenkarte zugesandt.

Um Komplikationen bei der Nutzung der unterschiedlichen Versichertenkarten vorzubeugen, wollen Sie mir bitte zunächst Judiths alte Karte zurücksenden oder mir die Vernichtung der alten Versichertenkarte bestätigen. Ich werde Ihnen dann umgehend Judiths neue Karte zukommen lassen.

Hinsichtlich Ihres Schreibens, welches Sie an die BKK gesandt haben, möchte ich Sie höflichst und nachdrücklich darauf hinweisen, dass Sie zur Zeit lediglich Judiths Vormund sind und es in Zukunft bitte zu unterlassen haben, auch mich bzw. weitere Mitglieder meiner Familie bevormunden zu wollen.

Des weiteren möchte ich Sie nochmals an unsere Anfragen vom 22.07.02, 12.12.02, 20.01.03 und 14.03.03 erinnern, in denen wir Sie um Fotos bzw. einen detaillierten Entwicklungsbericht unserer Tochter baten und welche Sie bis zum heutigen Tage noch nicht beantwortet haben.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Bernd Schäfer