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C. Rechtsanwältin OLG Düsseldorf Postfach 30 02 10 40402 Düsseldorf Duisburg, den 12.07.02 Aktenzeichen... In der Familiensache Schäfer ./. Schäfer wird auch von Seiten der Vormünderin der Beschluß des Amtsgerichts Duisburg vom 17.05.2002, Aktenzeichen..., in vollem Umfang mit getragen. Judith geht es in ihrem, nunmehr geschützten Umfeld, erfreulicherweise sehr gut. Sie ist lebhaft, fröhlich und zeigt ein normales Eßverhalten. Zum wohlgemeinten Schutze für Judith sollte alles weitere, wie im Beschluß des Amtsgerichts Duisburg festgelegt, fortgesetzt werden. gez. C. Rechtsanwältin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||