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CLÖREN & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE Eheleute Uta und Bernd Schäfer 47259 Duisburg Duisburg, den 11.06.2003 Sehr geehrte Frau Schäfer, sehr geehrter Herr Schäfer, ich möchte Ihnen mitteilen, dass sich der Aufenthaltsort Ihrer Tochter Judith geändert hat. Nachdem Judith zunächst in einer Pflegefamilie gelebt hat, ist sie nunmehr in eine familienähnliche Einrichtung umgezogen. Die Pflegefamilie hat es abgelehnt, Judith weiter zu betreuen, da der Druck, der durch Ihre Aktivitäten in Presse und Medien ausgeübt wurde, durch die Pflegefamilie nicht mehr hingenommen werden konnte. Bisher war Judith über den Pflegevater familienversichert. Diese Möglichkeit der Versicherung ist jetzt weggefallen. Ich habe mich daher nunmehr an Ihre Versicherung gewandt, um einen Antrag auf Familienversicherung zu stellen. In der Institution in der sich Judith befindet, ist eine andere Versicherungsmöglichkeit nicht gegeben, als die Versicherung über die leiblichen Eltern. Bei der nunmehr gewährten Unterbringungsform für Judith, soll die von Herrn Prof. Dr. V. erwähnte Spieltherapie weitergeführt werden, auch mit dem Ziel der diagnostischen Abklärung der psychischen Situation Ihrer Tochter. Ich konnte mir zwischenzeitlich ebenfalls einen weiteren persönlichen Eindruck von Judith verschaffen. Judith hat sich den Umständen entsprechend in ihrer neuen Umgebung gut eingefunden. Ich füge diesem Schreiben meinen Schriftsatz an die BKK zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme bei. Mit freundlichen Grüßen Clören-Stolze Rechtsanwältin |