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WELT am SONNTAG vom 18.05.2003 Wo bist du, kleine Judith? Vor einem Jahr erhielten Uta und Bernd Schäfer das letzte Lebenszeichen ihrer Tochter. Seitdem wird sie vor ihren Eltern versteckt - vom Staat Von Till-R. Stoldt Sie möchte ihr Kind wiederhaben. Und ihren Stolz. Uta Schäfer, 30 Jahre alt, stets von einer leisen Trauerstimmung umgeben, Mutter der kleinen Judith. Demütigend" findet sie den Vorwurf, sie habe ihr Kind absichtlich in Lebensgefahr gebracht. Dieser Verdacht hat ihre Familie zerstört; der Verdacht, sie leide an einer psychischen Krankheit und habe ihre Tochter an den Rand des Todes gebracht - um ein diffuses Aufmerksamkeitsbedürfnis zu stillen. Ob der Vorwurf zutrifft oder nicht, weiß nur sie. Ich bin eine gute Mutter", beteuert Uta Schäfer. Aber sie bekommt keine Chance, es zu beweisen. Alles Unsinn" hätte ihr Mann Bernd früher gesagt, wenn irgendwer Deutschland eine Bananenrepublik" und den Rechtsstaat einen gefährlichen Apparat" genannt hätte. Inzwischen stimmt er solchen Urteilen zu. Dabei ist der 40-jährige beileibe kein typischer Staatsfeind: Kaufmann in einem Handelsunternehmen, verheiratet, ein Kind, das Hemd gebügelt, das Einfamilienhaus in einem Vorort Duisburgs. Der Staat", sagt Bernd Schäfer, hat meine Tochter gestohlen." Seit einem Jahr hat er sie weder gesehen, noch gesprochen. Er weiß nicht, wo sie lebt, wohin sie verschleppt wurde." Aber eines glaubt er zu wissen: In Deutschland müssen unbescholtene Eltern Angst um ihr Kind haben." Er vertraut seiner Frau. Natürlich. Er ist ein guter Gatte. Schließlich die kleine Judith. Wer auch immer die Täter sein mögen - sie ist das Opfer. Mit gerade mal drei Jahren wanderte sie schon durch drei Familien: erst die leibliche, danach zwei Pflegefamilien. Kürzlich wurde bekannt, dass sie inzwischen verhaltensauffällig ist: Sie schreit sich durch die Nächte, zu jedem Fremden sagt sie Mama und Papa - mit drei Jahren. Ihr wurden alle familiären Wurzeln gekappt. Wer weiß, wie viel so ein Kinderseelchen ertragen kann?", fragt ihr Vater. Dabei fing alles so harmlos an", erinnert sich Uta Schäfer. Im heißen Sommer 2000 litt Judith, keine drei Monate alt, unter Trinkschwäche. Der Kinderarzt riet, sie in die Düsseldorfer Kinderklinik zu bringen. Dort fing das Baby sich einen Darmvirus und bekam Durchfall. Als der kein Ende nahm und allmählich lebensbedrohlich wurde, überwies man Judith in die Bonner Uni-Kinderklinik. Hier regte sich beim zuständigen Arzt bald ein Verdacht: dass Uta Schäfer ihr Kind mit Abführmitteln gefüttert habe, dass sie psychisch krank sei und durch Judiths Leiden Aufmerksamkeit erzielen wolle. Ein Fall des Münchhausen-by-Proxy-Syndroms" (siehe Kasten). Bei diesem Krankheitsbild verursachen meist Mütter ihren Kindern Krankheiten, etwa durch Zufuhr falscher Medikamente. Die Behandlung der Kinder im Krankenhaus entlastet die Mütter von Aggressionen, die eigentlich gegen sie selbst gerichtet sind. Der Verdacht jedenfalls hatte Folgen: Am 18. Oktober 2000 öffneten Uta und Bernd abends die Haustür, zurück vom Besuch aus Bonn, und sahen den Anrufbeantworter blinken. Darauf die Nachricht vom Jugendamt, dass Judith auf Anordnung des Amtsgerichts in eine Pflegefamilie komme, bis die Vorwürfe geklärt seien. Ohnmachtsgefühle und Zorn mischten sich bei den Eltern mit der besorgten Frage, was dort mit ihrem Kind passiere. Ja, was passierte da eigentlich? Wurde eine kleine Familie zerfetzt, von vorschnellen Sachverständigen, leichtfertigen Sachbearbeitern und einem gnadenlos sachlichen Apparat? Oder schützte der Rechtsstaat hier ein Kind vor seiner kranken Mutter? Immerhin betont Professor L., zuständiger Arzt der Universitätskinderklinik Bonn: Kein Mediziner würde sich in solchen Fällen ans Gericht wenden, wenn die Beweise nicht erdrückend und das Kind nicht in großer Gefahr wäre." Doch um welche Beweise es sich handelt, sagt er nicht - aus Gründen ärztlicher Schweigepflicht. Genauso verschwiegen ist, wegen des Datenschutzes, auch das Jugendamt Duisburg. Klares Gut und klares Böse sind da nicht zu erkennen, die Empörung findet keinen Adressaten. Auch ein psychologisches Gutachten über Uta Schäfer brachte keine letzte Klarheit. Der Experte sah zwar eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Münchhausen-Syndroms zumindest in ihrer Vergangenheit. Dass man Frau Schäfer großes Unrecht antut", so der Gutachter wörtlich, sei aber gleichfalls denkbar. Anderthalb Jahre blieb Judith bei ihrer ersten Pflegefamilie. Uta und Bernd besuchten sie täglich, tollten mit ihrer Tochter auf dem Teppich, während die Pflegemutter auf der Couch saß und wachte. Nach drei Monaten vertrauten die neuen den alten Eltern. Die Schäfers trafen Judith nun auch unbeaufsichtigt und nahmen sie immer öfter übers Wochenende mit nach Hause. Judith blühte auf, die Eltern auch - und die Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft erwachte. Selbst wenn seine Frau früher einen Fehler begangen hätte, dachte Bernd Schäfer, zeigten die anderthalb Jahre ohne Fehl und Tadel doch, dass sie eine neue Chance verdienten. Die Schäfers träumten von einer Rückführung Judiths unter Auflagen, etwa mit täglichen Kontrollbesuchen des Jugendamts. Ein Hauch von Happy End umwehte die kleine Familie in diesen Monaten. Bis zum 17. Mai 2002. Da blinkte wieder der Anrufbeantworter, Uta Schäfer hörte ihn ab - dann wurde ihr schwarz vor Augen. Judith war vom Jugendamt an einen unbekannten Ort gebracht worden. Sie wurde verschleppt", kommentieren die Eltern. Das Amtsgericht hatte die langfristige Unterbringung in einer neuen Pflegefamilie angeordnet, weil die alte den Schäfers zu distanzlos gegenüber gestanden habe. Seit diesem Tag wird Judiths Aufenthaltsort geheim gehalten. Niemand darf Kontakt zu ihr aufnehmen. Nicht die Mutter, nicht der Vater, weder die Großeltern noch die Onkel und Tanten. Als Deportation und Sippenhaft" bezeichnet das Bernd Schäfer. Als notwendige Maßnahme zum Schutz des Kindes verstand es das Gericht. Die Eltern gingen in Revision. Im Juni wird das Urteil in zweiter Instanz erwartet. Sollte den Schäfers auch vom Oberlandesgericht keine Chance eingeräumt werden, wollen sie bis zum Europäischen Gerichtshof klagen. Rund fünf Jahre dürften bis zum Urteil vergehen. Judith wäre dann acht. Käme sie dann zurück zu den leiblichen Eltern - sie käme zurück in die Fremde. (@) Im Netz: www.judith-schaefer.com Münchhausen-by-proxy" Dieses Krankheitsbild wurde erstmals in den 70er-Jahren von einem britischen Mediziner als subtile Form der Kindesmisshandlung beschrieben. Nach dem Lügenbaron Münchhausen wurde es benannt, weil die daran Erkrankten (meist Mütter) bei einem anderen (meist ihrem Kind) medizinische Symptome künstlich verursachen, also erfinden. Durch Abführmittel oder Nahrungsentzug werden beispielsweise schwere Durchfälle und Entwicklungsstörungen bewirkt. Die Täterinnen leiden oft unter Persönlichkeitsstörungen und wurden in der Kindheit häufig selbst missbraucht. Fast immer sind junge Kinder die Opfer, im Durchschnitt rund drei Jahre alt. Die Väter der Opfer können oder wollen die Täterschaft ihrer Frau in der Regel nicht wahrhaben (analog zum Verhalten von Frauen beim sexuellen Missbrauch durch Väter, nur mit umgekehrten Rollen). |