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Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 10.03.2003 Eltern kämpfen weiter um Kind Vorwurf: Fehldiagnose der Ärzte Von Thomas Dressel Mündelheim. Seit rund 300 Tagen haben die Schäfers ihre dreijährige Tochter Judith nicht mehr gesehen. Das Amtsgericht Duisburg hat ihnen jeden Kontakt zu ihrem Kind untersagt. Am Samstag dokumentierten mehr als 100 Teilnehmer einer Mahnwache Solidarität mit der Familie, die weiter um das Sorgerecht für Judith kämpfen will. Wir wollen heute ein weiteres Zeichen setzen gegen das Vergessen. Das Unrecht bleibt", betont Bernd Schäfer, Vater der kleinen Judith. Über 100 Mündelheimer waren am Samstag zum Pfarrheim St. Dionysius gekommen, um im Rahmen einer Mahnwache an das Schicksal der Familie (die WAZ berichtete) zu erinnern. Die Solidarität der Menschen ist groß", sagt Andrea Nückel, Mitorganisatorin der Aktion. Ende September 2000 erhob das Amtsgericht den Verdacht, Uta Schäfer habe ihrer Tochter während eines zweimonatigen Aufenthalts in der Uni Klinik Bonn - das Kind wurde dort wegen eines über Wochen anhaltenden Durchfalls behandelt - heimlich Abführmittel verabreicht. Daraufhin wurde das Aufenthaltsbstimmungsrecht für Judith dem Jugendamt übertragen. Die Mutter soll unter dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom" leiden. Bei dieser psychischen Erkrankung fügen Eltern ihren Kindern Leid zu, um Aufmerksamkeit zu erregen. Im Oktober 2000 wurde Judith dann in einer Pflegefamilie untergebracht, den leiblichen Eltern wurde jedoch ein Besuchsrecht eingeräumt. 19 Monate später, im Mai 2002, wurde Judith ihren Pflegeeltern auf richterlichen Beschluss entzogen und in einer neuen Familie untergebracht. Den leiblichen Eltern wurde jeder Kontakt zu ihrer Tochter untersagt. Wir wissen bis heute nicht, wo unser Kind ist und wie es ihm geht", stellt Bernd Schäfer fest. Mit dem Schicksal der Mündelheimer Familie beschäftigt sich mittlerweile auch der in Kirchheim / Baden-Württemberg ansässige Verein Aktion Rechte für Kinder e.V." (ARK). Die Initiative stellt sich auf die Seite der Schäfers: Hier liegt ganz klar eine Fehldiagnose vor. Die Gutachten, auf die sich die gerichtlichen Entscheidungen stützen, sind nicht solide", sagt ARK-Mitarbeiter Volker Laubert. Zur Zeit wird am Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ein Antrag des Mündelheimer Ehepaars auf die uneingeschränkte Rückführung ihrer Tochter geprüft. Im Falle einer Ablehnung durch das OLG scheue man nicht die Anrufung höherer gerichtlicher Instanzen: Wenn es sein muss", gibt sich Laubert kämpferisch, gehen wir mit dem Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg." | |