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Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 14.07.2004 In der Familie am besten aufgehoben Amtsgericht zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom Februar: Sorgerecht für Eltern Rund vier Monate, nachdem die vierjährige Judith Schäfer aus Mündelheim auf Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) wieder zurück in ihre Familie gegeben wurde (wir berichteten), hat das Amtsgericht Duisburg jetzt die schriftliche Entscheidung dazu vorliegen. Das Kind war im Alter von vier Monaten im Sommer 2000 in der Kinderklinik Kaiserswerth an Durchfall erkrankt. Auch in der Uni-Klinik in Bonn konnte er zunächst nicht gestoppt werden. Erst als Judith durch Verfügung des Amtsgerichts Duisburg von ihren Eltern getrennt worden war, wurde sie gesund. Die Mutter wurde beschuldigt, dem Kind heimlich Abführmittel gegeben zu haben. Sie soll am Münchhausen-By-Proxy-Syndrom (MBPS), einer psychischen Erkrankung, gelitten haben, bei der Mütter ihre Kinder schädigen, um auf eigenes Leid aufmerksam zu machen. Judith wurde vom Jugendamt bei einer Pflegefamilie untergebracht. Weil die sich mit den Eltern solidarisierte, wurde das Kind im Frühjahr 2002 schließlich anonym untergebracht. Auch dem Vater sowie den Großeltern war kein Kontakt mehr möglich. Bereits im Sommer 2003 hatte das OLG dies für unverhältnismäßig erklärt und Vater sowie Großeltern Besuchsrechte eingeräumt. Anfang dieses Jahres übertrug es den Eltern wieder das volle Sorgerecht, ausgenommen die Gesundheitsfürsorge durch die Mutter. Eine weitere Gefährdung gilt als nicht wahrscheinlich", so Amtsgerichtsdirektor Norbert Kassen auf Anfrage. Allerdings seien die damaligen gutachterlichen Feststellungen zu MBPS letztlich bestätigt worden. mkw |