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Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 03.10.2002 Tod einer 3-jährigen: Viele Fragen offen Hätte das Mädchen gerettet werden können? Nur drei Jahre alt wurde die kleine Ceylan aus DU-Homberg. Im Strafprozess muss das Gericht herausfinden, wer für den Tod des Mädchens verantwortlich ist. Angeklagt sind die jungen Eltern. Sie sollen ihr eigenes Kind misshandelt haben. Als es starb, war es abgemagert, übersät mit Hämatomen. Fassungslos stehen wir vor der Frage: Hätte der Tod der kleinen Ceylan verhindert werden können? Die Familie stand unter ständiger Betreuung, der Zustand des Mädchens war den Beteiligten bekannt. Als Ceylan ab Mai 2001 vorübergehend im Heim lebte, weil die Eltern offensichtlich überfordert waren, hatte das Jugendamt der Familie eine Betreuerin über die Caritas ins Haus geschickt. Die Eltern hätten über Monate engagiert mitgearbeitet, sagt das Jugendamt. So kehrte die Kleine vor Weihnachten wieder in ihre Familie zurück. Es ist müßig, im Nachhinein die Richtigkeit der Entscheidung anzuzweifeln. Doch hätte die Vorgeschichte die Betreuer nicht nachdenklich werden lassen müssen? 1999 lag das Kind - auch wegen Unterernährung - häufig im Krankenhaus. 2000 zeigten sich zum erstenmal Hämatome im Gesicht. Die Eltern wechselten laufend den Kinderarzt. Als die Leiterin der Frühförderung, eine Diplom-Sozialpädagogin, am 9. April meinte, ein sterbendes Kind zu sehen, hielt sie dies in einem Protokoll fest. Informiert wurde niemand. Bei demselben Kind, das nicht mehr auf den eigenen Beinen stehen konnte, besorgniserregend abgemagert war, stellte ein Mediziner zwei Tage später nur eine Mittelohrentzündung fest. Warum kam das Kind nicht ins Krankenhaus, wurde es nicht erneut den Eltern entzogen? Es drängen sich, unabhängig von der strafrechtlichen Schuld, weitere Fragen auf, die beantwortet werden müssen.
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