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Sorgerechtsstreit Eine Mutter kämpft um ihre Tochter Sendung vom 07.12.2002 ARD - Brisant "Münchhausen-by-proxy"-Syndrom: dieser sonderbare Name beschreibt eine psychische Erkrankung, bei der meist Frauen mutwillig ihren Kindern Verletzungen oder Erkrankungen zufügen - allein, um dadurch Aufmerksamkeit für sich zu gewinnen. Doch die Krankheit ist selten und schwer zu diagnostizieren. Die 30-jährige Uta Schäfer aus Duisburg soll nach dem Urteil eines Arztes genau an diesem Syndrom leiden. Innerhalb kürzester Zeit wurde ihr deshalb vom Jugendamt das Sorgerecht für ihre zweieinhalbjährige Tochter Judith aberkannt. Uta Schäfer fühlt sich unschuldig, die Frage nach einem Sorgerechtsskandal steht im Raum. Die kleine Judith kommt stark untergewichtig zur Welt, leidet zudem an einer Trinkschwäche. Bei einem Klinikaufenthalt wird der sechsmonatige Säugling dann von starken Durchfällen geplagt. Als die Ärzte in der Uniklinik Bonn dafür keine Erklärung finden, äußert ein leitender Kinderarzt den Verdacht: Die Mutter könnte dem Kind Abführmittel verabreicht haben. Das Familiengericht Duisburg wir eingeschaltet. Der Arzt sorgt in der Verhandlung dafür, dass Judith ihrer Mutter weggenommen wird. Uta Schäfer hat seit sechs Monaten keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter. Das Amtsgericht beschließt: Bereits ein Verdacht auf "Münchhausen-by-proxy" reicht aus, um das Sorgerecht zu entziehen. Für den Anwalt der Eltern ist das ein Skandal. Die psychische Erkrankung könne man wissenschaftlich nicht nachweisen. Zudem gibt es andere mögliche Erklärungen für die Durchfälle bei dem Kind: Die Uniklinik Bonn selbst hat bei der kleinen Judith eine Störung der Nährstoffaufnahme und eine Milchzucker-Unverträglichkeit festgestellt. Vor Gericht war das kein Thema. Vielleicht auch, weil der anklagende Arzt selbst am "Münchhausen-by-Proxy"-Syndrom forscht, mutmaßt der Anwalt. Anderthalb Jahre lebte Judith Schäfer bei der Pflegefamilie Scheberg. Diese bezeichnen Uta Schäfer als eine liebvolle Mutter und erlauben ihr täglichen Besuch. Doch im Mai dieses Jahres greift das Amtsgericht ein zweites Mal ein: Die Pflegeltern hätten sich mit der Mutter solidarisiert, heißt es. Judith wird fortan an einem unbekannten Ort untergebracht. Für die Behörden scheint der Fall erledigt; Uta Schäfer wurde für immer das Sorge- und Umgangsrecht entzogen. Auch Judiths Vater darf seine Tochter nicht sehen. Ihm wird vorgeworfen, dass er zu seiner Frau hält. In diesem Jahr werden die Schäfers zum ersten Mal Weihnachten ohne Judith feiern. Doch Uta und Bernd Schäfer wollen um ihr einziges Kind kämpfen - und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. 09.12.2002 | 11:39 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||